Kreativ: So umgeht der ORF die Offenlegung der Manager-Gehälter
Eigentlich haben sich ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz und der Stiftungsrat schon im Jahr 2011 selbst verordnet, die Gehälter ihrer Manager detailliert in Geschäftsberichten zu veröffentlichen. Weil so viel Transparenz aber dann doch lästig zu sein scheint, fand man recht schnell eine kreative Lösung: Seit 2012 veröffentlicht man einfach keine Geschäftsberichte mehr.
Unter dem „Corporate Governance Kodex“ verstehe man Regeln für eine „gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung, die das Vertrauen der Kapitalmarktteilnehmer und der Öffentlichkeit vor allem in börsennotierte Unternehmen stärken sollen.” Prima. Auch wenn der ORF nicht börsennotiert ist, im Grunde auch keinen Eigentümer hat, gibt man sich in der Öffentlichkeit gerne transparent.
Der letzte Bericht ging nie in Druck
„Der ORF, als dem Gemeinwohl verpflichtete öffentliche Einrichtung und finanziert durch die Rundfunkteilnehmer beziehungsweise die werbetreibende Wirtschaft, ist auf das Vertrauen der Öffentlichkeit und seiner Partner angewiesen.“ Vorbildlich.
“Für den Generaldirektor und die Direktoren werden die im Geschäftsjahr gewährten fixen und variablen Vergütungen im Geschäftsbericht einzeln veröffentlicht”, heißt es.
So die Theorie: „Für Punkt 21 des Corporate-Governance-Kodex gibt es keinen Anwendungsfall, da es keinen ORF-Geschäftsbericht mehr gibt und dieser vor Jahren eingestellt wurde!”, heißt es nun aber lapidar aus dem ORF auf die Frage des „Standard“.
Interessant: Der letzte Geschäftsbericht war im Jahr 2012 fertig, ging aber nie in Druck. Das lag wohl daran, auf einer Seite die Gehälter der damaligen Mitglieder der Geschäftsführung aufgelistet waren. Nach damaligen Angaben kam der ORF-Generaldirektor übrigens auf 410.000 Euro im Jahr. Man darf davon ausgehen, dass das Gehalt neun Jahre später nicht weniger wurde.
Wrabetz führt Geschäft alleine
In seinen Jahresabschlüssen macht der ORF freilich auch keine Angaben über die Bezüge der Geschäftsführung. Zwar verlangt das Unternehmensgesetzbuch (Paragraf 239) von mittelgroßen und großen Gesellschaften sehr detaillierte Angaben darüber. Der ORF beruft sich jedoch auf Paragraf 242 Ziffer 3 des Unternehmensgesetzbuches. Der nimmt Unternehmen aus, die „weniger als drei Personen“ führen. Praktisch, hat der ORF mit Alexander Wrabetz ja in der Tat einen Alleingeschäftsführer.
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