Kurz-Freispruch veröffentlicht: OLG nennt Ersturteil „rechtlich verfehlt“
Vier Jahre Mega-Ermittlungen, tausende Seiten Akt, 21 Zeugen: Am Ende steht ein glasklarer Freispruch für Sebastian Kurz, den das OLG Wien jetzt auch in schriftlicher Form veröffentlicht hat. Zurück bleibt der Eindruck einer politisch motivierten Jagd statt nüchterner Suche nach der Wahrheit.
Mehr als vier Jahre ermittelte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen angeblicher Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Ausgangspunkt war eine Anzeige der NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper. Darauf folgte ein 108 Seiten langer Strafantrag, 30 einvernommene Zeugen, 12 Verhandlungstage vor Gericht und über 10.000 Medienberichte im In- und Ausland.
Ein Aufwand, der eher an einen Jahrhundertskandal erinnert als an eine einzelne Aussage im U-Ausschuss. Doch am Ende blieb von der großen Anklage: nichts. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hob das Urteil der ersten Instanz auf und sprach Kurz rechtskräftig frei.
OLG zerlegt Schuldspruch: „rechtlich verfehlt“
In seiner schriftlichen Begründung macht das OLG Wien kurzen Prozess mit dem erstinstanzlichen Urteil: Die Aussagen von Sebastian Kurz seien nicht objektiv falsch – der Tatbestand der falschen Beweisaussage sei damit nicht erfüllt.
Juristisch bringt es das Gericht auf den Punkt: „Eine Beweisaussage ist nur dann falsch, wenn ihr Inhalt nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt.“
Klingt logisch. Aber genau daran scheitert der Schuldspruch von Richter Michael Radasztics: Aus Sicht des OLG hat Kurz die entscheidende Frage korrekt beantwortet und wurde im U-Ausschuss sogar unterbrochen, bevor er seine Antwort fertig ausführen konnte. Trotzdem verurteilte ihn der Erstrichter zu acht Monaten bedingt. Ein Urteil, das die zweite Instanz nun als „rechtlich verfehlt“ kassiert.
Damit steht fest: Was jahrelang als „Falschaussage-Skandal“ gegen Kurz inszeniert wurde, hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand.
Fragen an den Erst-Richter: Disziplinarstrafe und Pilz-Verbindung
Brisant: Ausgerechnet der Richter, der Kurz in erster Instanz verurteilte, hat selbst eine Vorgeschichte. Gegen Michael Radasztics lief zum Zeitpunkt des Prozesses ein Disziplinarverfahren aus seiner Zeit als Staatsanwalt. Im Mai 2023 wurde er wegen Pflichtverletzungen in der Eurofighter-Causa disziplinär verurteilt. Die Entscheidung des OLG Graz wurde aber erst Tage nach dem Schuldspruch gegen Kurz im Februar 2024 im RIS veröffentlicht.
Kritiker sprechen seither von einer „schiefen Optik“: Radasztics soll damals unerlaubt Informationen an Ex-Grünen-Politiker Peter Pilz weitergegeben haben. Ja, richtig gelesen! Jener Pilz, der seit Jahren als politischer Gegenspieler des Ex-Kanzlers auftritt.
Trotz dieser Vorgeschichte wies Radasztics einen Befangenheitsantrag der Kurz-Verteidigung am ersten Prozesstag selbst ab und verurteilte den Ex-Kanzler später. Erst jetzt, nach dem klaren Freispruch der zweiten Instanz, wird deutlich, wie fragil dieses erstinstanzliche Urteil war.
WKStA im Fokus: Einseitige Jagd statt objektiver Aufklärung?
Auch die Rolle der WKStA wirft Fragen auf. Die Behörde zog das Verfahren gegen Kurz an sich – obwohl die Zuständigkeit für diesen Fall mehr als umstritten war – und fuhr dann einen Maximalaufwand.
Die ehemalige Oberstaatsanwältin der WKStA und nunmehr als Rechtsanwältin tätige Expertin Linda Poppenwimmer kritisiert auf Nachfrage des Exxpress die Ermittlungen und die damit einhergehende Ressourcenverschwendung der WKStA:
„Die schriftliche Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts Wien ist an Klarheit nicht zu überbieten. Die Angaben von Sebastian Kurz waren nicht falsch und auch nicht unvollständig. Die WKStA hätte daher bereits nach einer aufmerksamen Lektüre des Protokolls von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sebastian Kurz absehen müssen. Stattdessen hat ein Team aus Oberstaatsanwälten wegen einer falschen Beweisaussage, deren Aufklärung nicht in die Eigenzuständigkeit der WKStA fällt, ein umfangreiches Ermittlungsverfahren geführt, eine Vielzahl an Zeugen vernommen und sogar Bücher über Aussage- und Glaubhaftigkeitsanalyse studiert. Auch in der Hauptverhandlung war die WKStA durch zwei Oberstaatsanwälte vertreten. Dadurch wurden erhebliche Ressourcen gebunden, die für die Aufklärung tatsächlicher Wirtschaftskriminalität und Korruption zur Verfügung stehen sollten.“
Neuer Zündstoff im Inserate-Verfahren: Die Schmid-SMS
Während Kurz im Falschaussage-Verfahren endgültig rehabilitiert ist, ermittelt die WKStA in der sogenannten Inseraten- bzw. Umfrage-Affäre weiter. Doch auch hier kommt durch neue Beweise, die Kurz selbst vorgelegt hat, Bewegung hinein.
Im Mittelpunkt steht eine Chat-Nachricht von Thomas Schmid, dem Kronzeugen der WKStA. Kurz hat diese Nachricht nun per Urkundenvorlage in das Inseraten-Verfahren eingebracht:
Genau dieser Satz widerspricht der späteren Belastungs-Version Schmids und stützt die Darstellung des Ex-Kanzlers. Brisant: Die Verteidiger von Kurz werfen der WKStA vor, diese entlastende Nachricht nicht von sich aus in den Ermittlungsakt übernommen zu haben, obwohl für die Behörde der Objektivitätsgrundsatz gilt – also die Pflicht, Entlastendes und Belastendes gleichermaßen zu berücksichtigen.
Die WKStA ließ ausrichten, der Chat ändere „nichts am dringenden Tatverdacht“. Doch stellen sich immer mehr Beobachter die Frage: Wie lange kann die WKStA ihr Konstrukt in der Inseraten-Causa noch halten?
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