
Länder preschen vor: Kopftuchverbot für Kinder auch in Tirol
Nach Niederösterreich folgt nun auch Tirol: Der Landtag verabschiedet ein Kopftuchverbot für unmündige Minderjährige mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP und SPÖ. Nun wächst der Druck auf die Bundesregierung, ein österreichweites Verbot einzuführen.
Nach Niederösterreich kommt nun auch in Tirol ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Der Antrag „Kopftuchverbot für unmündige Minderjährige im öffentlichen Raum sofort umsetzen” vom FPÖ-Landtagsklub wird aller Voraussicht heute in der Sitzung des Tiroler Landtags angenommen, unterstützt mit Stimmen von ÖVP und SPÖ.
Bereits vergangene Woche wurde im niederösterreichischen Landtag das Gesetzespaket „Aktionsplan Radikaler Islam” beschlossen, der neben einem Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren auch ein Verhüllungsverbot im Landesdienst sowie die Aufnahme von demokratischen Werten in die Landesverfassung beinhaltet.
Erst Niederösterreich, jetzt Tirol
„Der Aktionsplan ist ein Schutzschild für unsere Kinder, Frauen und Familien, die in Freiheit, Sicherheit und Frieden ohne islamistische Einflussnahme leben wollen. Wir brauchen keinen importierten Kulturkampf im Klassenzimmer“, erklärte der niederösterreichische Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ) nach dem Landtag.
Nun zieht auch Tirol nach – laut ÖVP-Integrationssprecher Sebastian Kolland ein „längst überfälliger Schritt gegen islamistische Tendenzen“. Das Tragen eines Kopftuchs im Kindesalter sei kein religiöser Akt, sondern Ausdruck eines problematischen Kulturverständnisses, das Mädchen früh in starre Rollenbilder dränge. Auch SPÖ-Landesvize Philip Wohlgemuth unterstützt das Verbot: Mädchen sollen „frei und unbeschwert aufwachsen – ohne gesellschaftlichen Druck“.

Die Beschlüsse auf den Landesebenen setzen nun auch den Bund unter Druck. Claudia Plakolm (ÖVP), Bundesministerin für Europa, Integration und Familie, zeigte sich am Sonntag in der „Pressestunde” überzeugt, dass ein Kopftuchverbot für Jugendliche unter 14 Jahren von der Regierung „verfassungsgemäß ausgestaltet werden könne”. Ein genaues Datum für diese „Ausgestaltung” wurde allerdings nicht bekannt gegeben.
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