Le Pen vor Wahl-Aus? Juristen sehen Gefahr für Frankreichs Demokratie
Die Kritik an Frankreichs Justiz wächst. Prominente Juristen warnen: Im Verfahren gegen Marine Le Pen überschattet nicht nur das Urteil, sondern vor allem sein Zeitpunkt den Präsidentschaftswahlkampf 2027. Das Vertrauen in den Staat steht auf dem Spiel – am Ende bestimmen Richter, wer realistisch antreten kann.
Marine Le Pen im Fokus der Justiz – Juristen warnen vor Einfluss auf Wahl 2027.APA/STEPHANE DE SAKUTIN
In Frankreich läuft derzeit ein Berufungsverfahren gegen Marine Le Pen von der rechten Oppositionspartei Rassemblement National (RN). Der Vorwurf: EU-Gelder für Parlamentsassistenten sollen systematisch für Parteiarbeit zweckentfremdet worden sein. Die Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Unwählbarkeit. Das Urteil wird im Sommer 2026 erwartet – und genau dieser Zeitpunkt sorgt nun für massiven Widerspruch aus der Juristenszene.
Warum diese Debatte jetzt explodiert
Immer mehr prominente französische Staats- und Verfassungsrechtler warnen davor, dass Gerichte hier nicht nur über Schuld oder Unschuld entscheiden. Zeitpunkt und Dauer eines Urteils könnten den Präsidentschaftswahlkampf 2027 praktisch steuern – noch bevor die Wähler überhaupt abstimmen.
Was juristisch im Raum steht – und warum der Zeitpunkt alles ist
Die Staatsanwaltschaft verlangt zwar keine sofortige Vollstreckung, doch selbst ohne Sofortwirkung sehen Juristen ein gravierendes Problem. Denn die letzte Instanz, der französische Kassationsgerichtshof (Cour de cassation) – vergleichbar mit dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich –, entscheidet nicht noch einmal über die Schuldfrage. Er prüft nur, ob das Recht korrekt angewendet wurde. Eine Entscheidung dort könnte erst Ende 2026 oder Anfang 2027 fallen.
Arnaud Benedetti, Professor an der Sorbonne, Direktor der Nouvelle Revue Politique und politischer Analyst, warnt im Interview mit Le Figaro unmissverständlich: „Dieser Zeitplan würde den Einstieg in den Wahlkampf massiv behindern.“
Benedetti ist kein Parteipolitiker, sondern ein institutionell verankerter Politikwissenschaftler. Seine Warnung steht exemplarisch für eine wachsende Kritik aus dem juristisch-institutionellen Milieu – also genau dort, wo sonst große Zurückhaltung gegenüber parteipolitischen Debatten herrscht.
Warum das Kassationsgericht kaum hilft
Besonders brisant: Auch Le Pens Gang zum Kassationsgericht würde die Lage kaum entspannen. Benedetti hält fest: „Selbst bei einem Kassationsantrag wäre die Kandidatur faktisch blockiert.“ Der Grund: Ein Präsidentschaftskandidat muss in Frankreich lange vor der Wahl 500 Unterstützer-Unterschriften (parrainages) sammeln und eine personenbezogene Wahlkampffinanzierung aufsetzen. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben – und nicht auf den letzten Metern improvisierbar.
Die Warnung lautet daher: Die Justiz greift nicht erst durch ein Urteil ein, sondern bereits durch den bloßen Zeitablauf des Verfahrens.
„Das ist nicht gesund“ – Warnung vor demokratischen Nebenwirkungen
In der französischen Online-Publikation Nouvelle Revue Politique melden sich vier profilierte Juristen mit ausgewiesener Verfassungsstaat-Biografie zu Wort: Noëlle Lenoir, ehemalige Ministerin und frühere Richterin am Verfassungsrat (Conseil constitutionnel), Jean-Éric Schoettl, ehemaliger Generalsekretär des Verfassungsrats, Pierre Steinmetz, ebenfalls ehemaliger Verfassungsrichter, sowie Jean-Pierre Camby, Staatsrechtler und langjähriger Parlamentsjurist.
In ihrer gemeinsamen Analyse schreiben sie: „Eine Unwählbarkeitsstrafe kann – je nach Dauer – massiv in das demokratische Leben eingreifen. Das ist nicht gesund.“ Noch zugespitzter warnen sie: „Der Ausschluss eines zentralen Kandidaten kann das Gefühl erzeugen, dass die Volkssouveränität untergraben wird.“
Die Kernfrage lautet: Soll ein Gericht faktisch vorentscheiden, wer realistisch zur Wahl antreten kann – oder sollen diese Entscheidung die Wähler selbst treffen?
Historischer Vergleich: Richter haben schon einmal nachjustiert
Die Juristen verweisen auf den Fall Alain Juppé Anfang der 2000er-Jahre. Juppé war damals einer der bekanntesten Politiker Frankreichs. 2004 wurde er in erster Instanz wegen einer Affäre um Scheinjobs und Parteifinanzierung aus seiner Zeit als Pariser Bürgermeister zu zehn Jahren Unwählbarkeit verurteilt. Noch im selben Jahr reduzierte das Berufungsgericht die Strafe massiv auf ein Jahr Unwählbarkeit. Juppé kehrte später in höchste Regierungsämter zurück und wurde unter anderem Außenminister und Verteidigungsminister.
Der Vergleich soll zeigen: Gerade bei Unwählbarkeit ist die Berufungsinstanz keine bloße „Abnick-Station“ – sie kann Strafen spürbar verändern. Und weil Unwählbarkeit direkt ins Kandidatenfeld eingreift, kann diese Korrektur politisch den Unterschied machen: Kandidatur möglich – oder faktisch erledigt. Die Juristen unterstreichen: Gerichte haben Spielraum – und dieser Spielraum wirkt politisch.
Misstrauen gegen Richter als Brandbeschleuniger
Die Warnungen treffen auf ein ohnehin angespanntes Klima. Weniger als die Hälfte der Franzosen vertraut laut Umfragen der Justiz; viele halten sie für politisch nicht neutral. Ein Ausschluss einer führenden Kandidatin könnte, so die Juristen, diese institutionelle Vertrauenskrise weiter verschärfen.
Für den Rassemblement National (RN) hätte ein spätes Urteil unmittelbare Folgen. Die Partei müsste rasch auf Jordan Bardella umstellen – er würde anstelle von Le Pen in den Wahlkampfring steigen. Gleichzeitig müsste der RN klären, welche Rolle Marine Le Pen künftig spielt.
Die Juristen betonen: Das ist extrem zeitkritisch und politisch riskant. Über Schuld oder Unschuld entscheidet das Gericht – doch das eigentliche Problem sei ein anderes: Ein spät entschiedenes Verfahren kann den Präsidentschaftswahlkampf faktisch steuern, auch ohne formales Wahlverbot. Genau deshalb wächst in Frankreich die Kritik: Nicht nur das Urteil zählt, sondern sein Zeitpunkt.
Le Pen 2027: Fünf juristische Szenarien möglich
Der Vorwurf: Marine Le Pen soll EU-Gelder für Parlamentsassistenten systematisch für Parteiarbeit des RN genutzt haben.
Stand des Verfahrens: Berufungsprozess: 13. Jänner – 12. Februar 2026
Urteil: vor dem Sommer 2026 erwartet
Antrag der Staatsanwaltschaft (3. Februar): 5 Jahre Unwählbarkeit, plus Haft- oder Geldstrafe – ohne sofortige Vollstreckung
Laut Analyse von Le Figaro ergeben sich daraus fünf mögliche Szenarien:
1) Freispruch
Keine Strafe, keine Sperre – Le Pen könnte uneingeschränkt kandidieren.
2) Verurteilung ohne Wahlverbot
Juristisch möglich, aber laut Le Figaro sehr unwahrscheinlich.
Grund: Angesichts der Schwere der Vorwürfe wäre eine Verurteilung ohne Unwählbarkeit kaum plausibel.
3) Kurzes Wahlverbot (unter 2 Jahre)
Möglich, wenn das Gericht die Strafe deutlich reduziert.
Da die Frist rückwirkend ab dem erstinstanzlichen Urteil vom 31. März 2025 zählt, könnte das Wahlverbot vor 2027 enden – eine Kandidatur wäre dann knapp noch möglich.
4) Fünf Jahre Unwählbarkeit – ohne Sofortwirkung
Le Pen könnte den Kassationsgerichtshof anrufen.
Problem: Die Entscheidung dort würde voraussichtlich Ende 2026 oder Anfang 2027 fallen – also mitten im Wahlkampf.
5) Wahlverbot mit sofortiger Wirkung
Le Pen wäre sofort ausgeschlossen.
Rechtlich möglich, aber laut Le Figaro streng zu begründen und daher nicht das wahrscheinlichste Szenario.
Kommentare