„Leo will Jennifer sein“: Wiederkehr verteidigt Lehrplan
Nach der Empörung über genderidentitätsfreundliche Inhalte in einem steirischen Volksschulbuch verweist Wiederkehr auf den gesetzlichen Bildungsauftrag. Warum entsprechende Identitätsthemen bereits im Lesebuch für Achtjährige auftauchen, bleibt jedoch offen.
Nach der Empörung um die Passage „Leo will Jennifer sein“ in einem Volksschul-Lesebuch liegt nun die Antwort von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) vor. Und sie enthält eine brisante Überraschung: Der umstrittene Text wurde laut Ministerium vom Verlag eigenmächtig ausgetauscht – ohne Zustimmung des Ministeriums
Minister: Dieser Text war gar nicht genehmigt
Laut Anfragebeantwortung war ursprünglich ein anderer Lesetext approbiert worden. Der nun kritisierte Text sei nicht genehmigt und entspreche weder den Qualitätskriterien noch den Lehrplanvorgaben. Das Ministerium habe den Verlag bereits kontaktiert und den Austausch verlangt. Die betroffenen Schulen seien informiert worden. Politisch heikel: Der Minister war nach eigenen Angaben also nicht einmal informiert, dass der Text geändert wurde. Das wirft Fragen zur Kontrolle des Schulbuchsystems auf.
Die FPÖ wollte außerdem wissen, wie viele Volksschulbücher Passagen zu Geschlechtsidentität oder Namensänderungen enthalten. Die Antwort: Es gibt dazu keine statistische Erfassung. Auch wie viele Beschwerden es seit 2020 zu Gender-Themen gegeben habe, könne man nicht sagen. Eine genaue Auswertung würde einen „unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand“ bedeuten
Keine Zahlen zu Gender-Inhalten oder Beschwerden
Inhaltlich bleibt Wiederkehr bei seiner Linie. In der Anfragebeantwortung verweist er ausdrücklich auf die gesetzlichen Grundlagen des Bildungsauftrags, insbesondere auf die §§ 2 und 6 des Schulorganisationsgesetzes. Dort ist unter anderem die Förderung von Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit verankert.
Darüber hinaus sei „reflexive Geschlechterpädagogik mit dem Schwerpunkt auf Geschlechtergleichstellung“ als übergreifendes Thema im Lehrplan der Primarstufe festgeschrieben. Das bedeutet, dass Fragen rund um Rollenbilder, Gleichberechtigung und den respektvollen Umgang mit unterschiedlichen Lebensrealitäten nicht nur punktuell, sondern fächerübergreifend behandelt werden sollen.
Konkret sieht der Lehrplan vor, dass Schülerinnen und Schüler am Ende der Volksschule Vorurteile und Rollenklischees erkennen und benennen können, ein Verständnis für die gesetzlich verankerte Gleichberechtigung entwickeln und die Vielfalt von Menschen – auch im Hinblick auf Geschlechtsidentitäten – respektieren. Ebenso ist Sexualpädagogik bereits in der Primarstufe als übergreifendes Thema vorgesehen, wobei die Inhalte altersadäquat vermittelt werden sollen.
Eine Änderung dieser Lehrplangrundlagen ist laut Ministerium nicht geplant. Damit macht Wiederkehr deutlich, dass er die grundsätzliche Verankerung solcher Themen im Unterricht nicht infrage stellt – auch nicht im Volksschulalter.
Die zentrale Streitfrage bleibt
Die zentrale Streitfrage bleibt damit bestehen. Bildungsminister Christoph Wiederkehr verweist in seiner Beantwortung darauf, dass Geschlechtergleichstellung gesetzlich im Bildungsauftrag verankert ist und „reflexive Geschlechterpädagogik“ auch in der Primarstufe als übergreifendes Thema gilt. Kinder sollen demnach Rollenklischees erkennen, Vorurteile abbauen und Gleichberechtigung verstehen.
Doch die parlamentarische Anfrage zielte auf etwas Konkreteres ab: nämlich ob es pädagogisch notwendig ist, Achtjährige mit Themen wie Geschlechtswechsel oder Selbstdefinition zu konfrontieren. Genau hier bleibt die Antwort vage. Der Minister verweist allgemein auf den Lehrplan, zieht aber keine klare Grenze, wie weit dieser Auftrag inhaltlich reicht. Mit anderen Worten: Dass Gleichstellung ein Bildungsziel ist, steht außer Frage. Ob daraus zwingend folgt, dass entsprechende Identitätsgeschichten bereits im Lesebuch der dritten Klasse Platz finden müssen, beantwortet die Beantwortung nicht eindeutig.
Zusätzlich verweist das Ministerium auf die Methodenfreiheit der Lehrkräfte. Diese dürfen Unterrichtsmittel einsetzen, wenn sie sie für geeignet halten. Damit wird ein Teil der Verantwortung von der politischen Ebene auf Schulen und Pädagogen verlagert.
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