LGBTQ-Streit: Orban knüpft Annahme von EU-Geldern an Bedingungen
Ungarn sei bereit, Gelder aus dem Corona-Wiederaufbaufonds der EU anzunehmen, stellt dafür jedoch Bedingungen. Das geht aus einem Regierungsbeschluss hervor, über den ungarische Medien am Samstag berichten. In dem im Amtsblatt veröffentlichten und von Premier Viktor Orban unterzeichneten Beschluss heißt es: Man werde nur einer Vereinbarung zustimmen, wo die EU-Kommission Ungarn gegenüber keine Bedingungen stellt, wie sie nicht auch anderen Länder gestellt werden.
Der Regierungsbeschluss steht im Zusammenhang mit dem international kritisierten, ungarischen Gesetz gegen sexuelle Minderheiten. Wegen des Gesetzes verzögere die EU-Kommission die Auszahlung der Ungarn zustehenden Gelder aus dem Wiederaufbaufonds, heißt es im Amtsblatt. Einer weiteren Forderung des Beschlusses nach sollen die Entscheidungsträger der EU mit Blick auf das Anti-LGBTIQ-Gesetz den Artikel 14 der Charta der Grundrechte der EU achten. Dieser gewähre Eltern das Recht, ihren Kindern eine Erziehung zu sichern, die der religiösen, weltanschaulichen, pädagogischen Überzeugung der Eltern entspricht. Dabei sollen die einschlägigen internationalen Gesetze eingehalten werden.
Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit
Das Onlineportal “444.hu” erinnerte daran, dass das Zurückhalten der Gelder seitens der EU nicht mit dem Gesetz zusammenhänge, sondern vielmehr mit den langjährigen Problemen hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit und Korruption in Ungarn.
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