Linke Propaganda: Justiz entlarvt "Hetzjagden auf Ausländer" als Märchen
Nach dem Mord eines Irakers an einem Deutschen, soll in Chemnitz Jagd auf Ausländer gemacht worden sein. Behauptete Kanzlerin Merkel, schrieben die Mainstream-Medien. “Es gibt hierfür keinen hinreichenden Tatverdacht”, urteilte dagegen ein Gericht und lehnte einen Prozess gegen neun angeblich Rechte ab.
Die Vorfälle hatte die Bewohner von Sachsen und der Stadt Chemnitz in den meisten Medien mal wieder in die rechte Neo-Nazi-Ecke gedrängt. Nach einem Messermord 2018 durch den irakischen Flüchtling Alaa S. an dem Einheimischen Daniel H., soll ein aufgebrachter Mob eine “Hetzjagd auf Ausländer” durchgeführt haben.
Behaupteten Regierungssprecher Steffen Seibert und die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) unisono. Die regierungstreuen Medien plapperten das Narrativ ungeprüft nach, Sachsen und Chemnitz hatten einmal mehr ihren Ruf weg.
Nur der damalige Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen widersprach den Darstellungen: “Es gab keine Hetzjagden”, sagte er. Das brachte ihm nicht nur den Ruf eines rechten Behördenchefs ein, sondern kostete ihn in letzter Konsequenz auch seinen Job.
Die Ermittlungen dauerten fast sechs Jahre
Sechs Jahre lang lag die unappetitliche Geschichte wie ein Schatten über der sächsischen Großstadt und ihrer Bewohner, geschlagene sechs Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft, um dem Mainstream doch noch gerecht zu werden und die Geschichte von der Hetzjagd gerichtsfest zu machen.
Die Ermittler erlitten ein Waterloo, ihre Anklageschrift gegen neun angeblich Tatbeteiligte erwies sich als Märchen. Die Beschuldigten sollten sich wegen “Landfriedensbruch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in elf tateinheitlichen Fällen” vor Gericht verantworten. Die Ermittler warfen den Männern also vor, bei ihrer “Hetzjagd” elf Attacken auf Ausländer gesetzt zu haben.
Strafkammer: "Kein hinreichender Tatverdacht"
Doch zu einer Hauptverhandlung wird es nicht kommen. Die 1. Strafkammer des Landgerichts Chemnitz lehnte die Eröffnung ab. Die Begründung stellt für die Staatsanwaltschaft ein “Worst-Case-Szenario” dar und kommt einer Blamage gleich: “Landfriedensbruch und Körperverletzung kann die Kammer bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses nicht feststellen”, lautete die Bewertung der Richter.
Aus Sicht der Kammer „erschöpfe sich die Beteiligung der Angeschuldigten nach dem Ergebnis des vorbereitenden Verfahrens allenfalls in der bloßen Anwesenheit und dem Mitlaufen in einer Menschenmenge am Ort der Gewalttätigkeiten.“ Kein hinreichender Tatverdacht also.
Im Klartext: Bei Demos in Chemnitz nach dem Messermord durch den Iraker war es zu Ausschreitungen gekommen, von einer gezielten “Hetzjagd auf Ausländer” durch die Beschuldigten könne aber keine Rede sein.
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