Lobautunnel: Harter Rüffel von Verfassungsrechtler für Gewessler
Umweltministerin Leonore Gewessler scheint sich mit der Absage des Lobautunnel-Baus auf sehr dünnes juristisches Glatteis begeben zu haben: Sowohl Wien als auch Niederösterreich halten am Bau der Umfahrung fest, Verfassungsjuristen sehen keine gesetzliche Grundlage für den Vorstoß der grünen Ministerin.
Nach der Absage der grünen Umweltministerin Leonore Gewessler für den Lobautunnel Wien und Niederösterreich am Bau fest. SPÖ und ÖVP treten nun geschlossen gegen diesen Beschluss auf, empfinden die Ansage der Ministeri Juristische Mittel sollen das Ende der Nordostumfahrung nun aushebeln. Ministerin Gewessler habe sich eigenmächtig und unrechtmäßig über die Beschlüsse des Parlaments gestellt und damit über das Gesetz, in diesem Fall das Bundesstraßengesetz, erhoben, so der NÖ Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP).
Dies bestätigt auch der Jurist und Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer im Interview mit ORF “Wien heute”: “Sie hat meiner Meinung nach keine direkten Zugriffsrechte auf den Bau, weil die Asfinag nach dem Asfinag Ermächtigungsgesetz die Verpflichtungen die des Bundes aus dem Bundesstraßengesetz übernommen hat. Die Asfinag ist eine Aktiengesellschaft und der Vorstand weisungsfrei – er muss zum Wohle des Unternehmens handeln”, erklärt Mayer.
Nun sieht es also ganz so aus, als ob sich Gewesslers Versprechen und der Jubel der Grünen über den Stopp des Lobautunnels doch in Schall und Rauch auflösen könnten. Ob aus dem Bau noch dennoch nichts wird oder er nun doch fortgesetzt wird, wird dann wohl das Gesetz entscheiden.
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