In einer Online-Umfrage mit 756 Teilnehmern gaben 82 Prozent an, das geplante Lohntransparenz-Gesetz abzulehnen. Acht Prozent sehen die Pläne teilweise positiv, lediglich zehn Prozent sprechen sich klar dafür aus. Das Ergebnis zeigt, wie umstritten die Reform derzeit ist.

Auskunft über die Bezahlung von Kollegen erlaubt?

Der Gesetzesentwurf sieht weitreichende Änderungen für Arbeitgeber vor. Beschäftigte sollen künftig Auskunft über die durchschnittliche Bezahlung von Kollegen verlangen können, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Unternehmen müssen diese Informationen innerhalb von zwei Monaten bereitstellen. Zudem sollen Stellenanzeigen künftig konkrete Gehaltsangaben oder zumindest eine Gehaltsspanne enthalten. Fragen nach dem bisherigen Einkommen von Bewerbern wären künftig verboten.

Empfindliche Strafen drohen

Besonders brisant: Bei Verstößen gegen die neuen Vorgaben drohen Unternehmen empfindliche Strafen. Wiederholte Verstöße könnten, wie der

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schrieb, mit bis zu 60.000 Euro geahndet werden. Die Regelungen würden dabei nicht nur große Konzerne treffen. Auch kleinere Betriebe mit weniger als 100 Mitarbeitern müssten künftig nachvollziehbare Kriterien für Gehälter und Gehaltserhöhungen offenlegen.

Vorsicht vor dem Verwaltungsaufwand

Wirtschaftsvertreter warnen bereits vor zusätzlicher Bürokratie und erheblichem Verwaltungsaufwand. Gerade weil nur wenige Übergangsfristen vorgesehen sind, befürchten viele Unternehmen einen raschen Anpassungsdruck. Befürworter argumentieren hingegen, dass bestehende Gehaltsunterschiede transparenter gemacht und Ungleichbehandlungen leichter aufgedeckt werden könnten.