Gesicherte epidemiologische Daten über Verbreitung oder Häufigkeit einer Krankheit wären jedoch wesentlich, um eine angemessene Versorgung der Betroffenen zu planen, betont der Rechnungshof. Außerdem rät er dazu, zeitnah eine länderübergreifende Gesamtstrategie für die Versorgung zu erarbeiten. Bei Gutachten zu etwa Berufsunfähigkeit sollen zudem Prozesse festgelegt werden, wie zur Möglichkeit von Hausbesuchen.

Der Rechnungshof prüfte das Thema unter anderem aufgrund von Anregungen aus seinem Bürgerbeteiligungsverfahren #zeigenSieauf. Geprüfte Stellen waren das Gesundheitsministerium, das Sozialministeriumservice, der Dachverband der Sozialversicherungsträger, die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.

Datenlage sollte verbessert werden

Gründe für den Mangel an belastbaren Daten waren unter anderem, dass eine Definition für PAIS fehlte und zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung die verpflichtende Codierung von Diagnosen im niedergelassenen Bereich ausständig war – sie ist ab 2026 geplant. Diagnosecodierungen nach einem internationalen Standard (ICD-10) waren nur im Krankenanstalten- und Rehabilitationsbereich (teilweise) verpflichtend. Um Schätzwerte zur Verbreitung von PAIS zu erhalten, wurde auf internationale Studien zurückgegriffen. Diese Schätzwerte wiesen jedoch eine hohe Schwankungsbreite auf.

Der Rechnungshof empfiehlt dem Gesundheitsministerium, gemeinsam mit den Ländern und der Sozialversicherung, unter Einbindung der Österreichischen Ärztekammer geeignete Maßnahmen zu forcieren, um die Datenlage zu PAIS zu verbessern.

Reaktionen aus der Politik

“Die Volksanwaltschaft kritisiert seit Langem die schlechte medizinische Versorgung. Gut, dass jetzt auch der Rechnungshof das Thema aufgreift und eine Gesamtstrategie für die Versorgung fordert”, reagierte am Freitag Volksanwalt Bernhard Achitz. Der Gesundheitssprecher der Grünen, Ralph Schallmeiner, sieht den Bericht als klaren Handlungsauftrag für die Bundesregierung, Sozialversicherungen und Länder in der Versorgung von Patienten mit postviralen Erkrankungen.