Wie die Berliner Zeitung berichtete werden für die Nachfolge zwei Deutsche genannt: der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sowie Paul Zubeil, Experte für internationale Gesundheitspolitik im Bundesgesundheitsministerium.

Zubeil ist zudem der Lebensgefährte des Drogenbeauftragten Hendrik Streeck (CDU).

Ob und wer tatsächlich kandidiert, entscheidet sich im laufenden Nominierungsverfahren.

So läuft die Wahl ab

Die Nominierungsphase für die Wahl des nächsten WHO-Generaldirektors markiert den ersten offiziellen Schritt im Auswahlverfahren.

Jedes Mitgliedsland kann bis zu einem festgelegten Stichtag Kandidaten vorschlagen. Nach der formalen Prüfung folgen Foren, Anhörungen und Interviews.

Der WHO-Exekutivrat erstellt eine Vorauswahl von bis zu drei Kandidaten. Die Weltgesundheitsversammlung trifft 2027 die endgültige Entscheidung.

Deutschland rückt nach dem US-Austritt vor

Ende Januar sind die Vereinigten Staaten aus der WHO ausgetreten. Als Begründung wurde angeführt, die Organisation beeinträchtige die nationale Souveränität ihrer Mitgliedsländer.

Mit dem Austritt verliert die WHO ihren größten Geldgeber. Im Zeitraum 2024–2025 erhielt die Organisation aus den Vereinigten Staaten rund 871 Millionen Euro.

Weitere Zuwendungen:

-Bill & Melinda Gates Foundation: 627 Millionen Euro

-Gavi-Allianz: 455 Millionen Euro

-Europäische Kommission: 375 Millionen Euro

-Deutschland: 295 Millionen Euro

Deutschland belegt damit Rang fünf unter den Geldgebern – ist jedoch nun größter staatlicher Beitragszahler.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Besetzung der Spitzenposition zusätzliche politische Bedeutung.

Neue Instrumente für Gesundheitsnotlagen

Deutschland hat neue Richtlinien unterstützt, die der WHO ein schnelleres Reagieren auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit ermöglichen sollen.

Unter anderem wurde die Warnstufe „pandemische Notlage“ eingeführt. Sie kann von der WHO ausgerufen werden und erlaubt dem Generaldirektor, zeitlich befristete Empfehlungen im Falle einer „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“ auszusprechen.

Karl Lauterbach bezeichnete dieses Abkommen 2025 als „historisch“.