Willkommen im deutschen Verwaltungsjahr 2026: Bevor ein Baby im Ausland seinen ersten Pass bekommt, muss es erst durch den deutschen Papierdschungel. Und der ist neuerdings um eine Facette reicher: Im offiziellen „Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister“ – abrufbar bei deutschen Botschaften in aller Welt – dürfen Eltern jetzt ankreuzen, ob die leibliche Mutter „weiblich“, „männlich“, „divers“ oder „keine Angaben“ ist.

Im Antrag zur Auslandsgeburt können Eltern bei der „leiblichen Mutter“ auch ‚männlich‘ ankreuzen.www.germany.info/Screenshot

Dasselbe gilt für den Vater – beziehungsweise den zweiten Elternteil – und sogar für das neugeborene Kind. Der Behörden-Irrsinn hat absehbare Nebenwirkungen für Familien im Ausland. Doch zunächst zum Grundlegenden.

Männliche Mutter – wie bitte?

Selbst wenn man bereit ist, einzelne Annahmen der Gender-Ideologie großzügig mitzugehen, bleibt eine simple Frage unbeantwortbar: Wie bitte soll es eine „männliche“ oder „diverse“ Mutter geben?

Es ist biologische Realität: Eine Mutter ist die Person, die ein Kind trägt, gebiert und öfters auch stillt– Punkt.GETTYIMAGES/Johner Images

Biologisch ist das unmöglich. Sie kann sich höchstens so fühlen. Aber das ändert nichts daran, dass eine Mutter per Definition die Person ist, die ein Kind trägt und gebiert. Das kann – bei aller gesellschaftlichen Debatte – nur ein weiblicher Körper. Alles andere ist biologisch und logisch unmöglich. Ein Vater könnte sich theoretisch vor der Geburt umoperieren lassen. Die Mutter nicht. Wer ein Kind geboren hat, kann nicht gleichzeitig biologisch männlich sein.

„Divers“ bei einem Baby?

Nicht minder absurd ist die Zuschreibung „divers“ bei einem eben zur Welt gekommenen Kind. Auch hier kennt das Formular die vier Kategorien. Doch „divers“ ist bei einem neugeborenen Baby medizinisch gar nicht seriös feststellbar, wie der steirische Frauenarzt Dr. Armin Breinl auf exxpressTV kürzlich festhielt: „Bei einem Neugeborenen kann man ‚divers‘ medizinisch nicht bestimmen – das ist nicht mehr Medizin“, sagte er anlässlich von sechs (!) Geschlechtszuschreibungen im Eltern-Kind-Pass.

Nach empörten Reaktionen von Ärzten und der Öffentlichkeit lenkte die Politik dort bereits ein: Statt sechs Geschlechteroptionen sollen künftig nur noch drei bleiben – der exxpress berichtete.

Ein Feld ohne Nutzen – aber mit Nebenwirkungen

Wozu ist das neue Feld „Geschlecht“ bei Müttern überhaupt gut? Rechtlich ist bei einer Geburt nur eines entscheidend: Wer hat das Kind geboren? Und: Wer ist rechtlich Vater oder zweiter Elternteil? Der personenstandsrechtliche Geschlechtseintrag ändert daran exakt gar nichts. Er beeinflusst weder die Abstammungszuordnung noch die Elternrolle noch die Staatsangehörigkeit des Kindes.

Kurz: Für die Beurkundung der Geburt ist dieses Feld sachlich überflüssig. Genau deshalb sind die Nebenwirkungen so ärgerlich: Der Staat baut sich hier freiwillig eine zusätzliche Fehlerquelle ein – ohne Mehrwert.

Auch beim Neugeborenen erlaubt das deutsche Formular die Angabe „divers“ – obwohl das medizinisch nicht feststellbar ist.www.germany.info/Screenshot

Mehr Kreuzchen, mehr Chaos

Das neue Formular erlaubt Konstellationen wie: „leibliche Mutter“ + Geschlecht: männlich, oder: „Vater/2. Elternteil“ + Geschlecht: weiblich, sowie „divers“ beim Kind.  Das alles mag später – wie auch immer – verwaltungspraktisch „auflösbar“ sein. In der Realität löst es vor allem eines aus: Rückfragen, Nachforderungen, Korrekturschleifen, Bearbeitungsverzögerungen.

Gerade bei Auslandsgeburten, wo ohnehin Übersetzungen, Beglaubigungen und Fristen dazukommen, wird aus Bürokratie schnell ein Nervenkrieg.

Im Inland lästig – im Ausland ein echtes Risiko

Der eigentliche Haken liegt außerhalb Deutschlands. Denn dort treffen deutsche Personenstandsdaten auf: Visasysteme, Ausländerbehörden, Grenz- und Airline-Checks, Schulverwaltungen, notarielle Anerkennungsverfahren.  In vielen Staaten funktionieren diese Systeme strikt binär und wenig tolerant gegenüber Abweichungen. Inkonsistenzen zwischen deutscher Geburtsurkunde, Reisepass, Visadaten und lokalen Dokumenten können zu zusätzlichen Nachweisen, Verzögerungen oder Ablehnungen führen.

Hausverstand und Mutterliebe statt Ideologie: Was zählt, ist nicht ein symbolisches Kreuzerl.GETTYIMAGES/Halfpoint Images

Für Eltern heißt das: Mehr Zeit, mehr Kosten, mehr Stress. Und das alles wegen eines Feldes, das für die Beurkundung der Geburt keinen zwingenden Mehrwert liefert.

„Bundeseinheitlich“ – aber weltweit Formular-Wirrwarr

Besonders pikant: Obwohl das Formular offiziell als „bundeseinheitlich“ gilt, kursieren in der Praxis mehrere Versionen. Auf Botschaftsseiten finden sich alte PDFs aus der Zeit vor 2020, Übergangsversionen und die aktuelle Normfassung. Manche Auslandsvertretungen haben synchronisiert. Andere – in Kairo und Ankara etwa – nicht. (PS: In Saudi-Arabien, ebenfalls einem islamischen Land, ist die deutsche Botschaft hingegen ganz up to date: „männliche“ Mütter sind dort bereits kein Problem.)

Keine diversen Mütter in der Türkei: Hier ist die deutsche Botschaft noch nicht up to date – ob bewusst oder aus „Nachlässigkeit“.GETTYIMAGES/Darrell Gulin

Für Eltern bedeutet das: Sie wissen nicht, welches Formular wirklich gilt. Sie bekommen widersprüchliche Auskünfte. Sie riskieren unnötige Korrekturschleifen. Das ist kein Naturgesetz. Das ist schlechtes Behörden-Management.

Frühere Formularversionen kamen ohne Gender-Feld aus – einfacher, klarer, unproblematischer.kairo.diplo.de/Screenshot

Bürokratie statt gesunder Menschenverstand

Weder das Personenstandsgesetz noch das Selbstbestimmungsgesetz verlangen, dass in einem Abstammungsformular der Geschlechtseintrag der Eltern abgefragt werden muss. Es handelt sich um eine verwaltungsinterne Designentscheidung. Deshalb ist sie auch kritisierbar. Nicht, weil sie „illegal“ wäre. Sondern weil sie Verfahren verkompliziert, Fehlerquellen schafft, Familien im Ausland belastet und den gesunden Menschenverstand ignoriert.

Kurz: Weil sie Bürokratie produziert – ohne erkennbaren Nutzen.

Vater, Mutter, Kind: bis heute kein Auslaufmodell.GETTYIMAGES/Darya Komarova

Familien als Versuchskaninchen

Was hier entsteht, ist mehr als schlechte Bürokratie. Der Staat macht junge Familien, Mütter und Neugeborene zu unfreiwilligen Teilnehmern eines Gender-Experiments in der Verwaltung.

Niemand hat diese Eltern gefragt, ob sie Testfälle für neue Identitätskategorien sein wollen. Niemand hat geprüft, welche Folgen das im Ausland hat. Die praktischen Risiken tragen Familien – genau in der sensibelsten Phase ihres Lebens.

Die eine Frage, die alles entlarvt

Am Ende bleibt eine simple Frage, die das Auswärtige Amt beantworten muss: Warum wird in ein Formular zur Beurkundung einer Geburt ein zusätzliches Identitätsmerkmal eingebaut, das biologisch unsinnig ist, für die Abstammung irrelevant ist – aber in der Praxis neue Probleme erzeugen kann, gerade im Ausland? Der Eindruck bleibt: Bürokratie-Upgrade ohne Nutzen – aber mit Nebenwirkungen.

Was steckt rechtlich dahinter?

Das seit 1. November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) erleichtert Änderungen des Geschlechtseintrags. Für das Abstammungsrecht gilt aber weiterhin: Die Person, die ein Kind zur Welt bringt, bleibt rechtlich die Mutter. Der Geschlechtseintrag ist dafür rechtlich nicht entscheidend – wird im Formular dennoch zusätzlich abgefragt.

Kritiker sehen darin weniger eine rechtliche Notwendigkeit als eine verwaltungsinterne Designentscheidung, die neue Missverständnisse und Korrekturschleifen begünstigt.