Die Reform der Sozialhilfe kommt. Am Montagnachmittag präsentierte die Regierung die Eckpfeiler des „Mammutprojekts“, wie Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) die Änderungen bezeichnet. Die „Sozialhilfe NEU“ soll „neu, gerecht und unmissverständlich“ sein betont Integartionsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) bei der Pressekonferenz im Bundeskanzleramt am Montag. Sie müsse „fairer und treffsicherer“ werden. Drei Punkte sind dabei wesentlich:

1. Schluss mit „Fleckerlteppich"

Die Sozialhilfe soll bundesweit einheitlich werden. Die Sozialleistungen in den Bundesländern klaffen derzeit weit auseinander.

2. „Integrationsphase" für Asylberechtigte mit gekürzten Sozialhilfebeträgen

Die bereits angekündigte verpflichtende „Integrationsphase“ von bis zu drei Jahren für Asylberechtigte soll kommen. Diese beinhaltet ein Integrationsprogramm „ab Tag 1“ mit Deutsch- und Wertekursen und vor allem: eine sogenannte „Integrationsbeihilfe“, eine Art gekürzte Sozialbeihilfe. Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen. Die vollen Sozialhilfeleistungen sollen erst nach den drei Jahren ausbezahlt werden. Österreicher sind von dem Programm und den gekürzten Beiträgen ausgenommen, machte Plakolm  klar.

„Zwei zentrale Kriterien muss die neue Sozialhilfe deshalb erfüllen: Sie muss gerecht sein und sie muss unmissverständlich sein“, betonte Plakolm In den vergangenen Tagen herrschte Unklarheit darüber, ob das geplante Integrationsprogramm auch für die heimischen Sozialhilfeempfänger gilt. Shetty spricht von einem „Paradigmenwechsel“ und einem „Fast -Track für Flüchtlinge, Asylberechtigte Richtung Arbeitsmarkt“. Die Integrationspflicht solle mit der Sozialhilfe verknüpft werden.

Gesetz muss vor dem Verfassungsgericht halten

Im Anschluss an die Pressekonferenz stellte der exxpress die Frage, ob eine Integrationsphase für Asylberechtigte mit gekürzten Sozialbeiträgen verfassungsgerichtlich halbbar sein wird. Plakolm verwies dabei auf die „Statusverordnung auf europäischer Ebene“, die es möglich mache, den Bezug von Sozialleistungen an verpflichtende Integrationsmaßnahmen zu knüpfen. Diese EU-Verordnung soll Mitte 2026 in Kraft treten. „Es darf auf keinen Fall Verfassungsrecht oder Europarecht gebrochen werden. Gerade bei dieser juristischen Frage der Integrationsphase müssen wir gut nachdenken und eine gute Lösung finden“, sagt die Integrationsministerin.

3. Fokus auf Kinder

Besonderer Fokus auf armutsgefährdeten Kindern: Diese sollen vor allem durch Sachleistungen unterstützt werden. Schumann nannte etwa Gratis-Mahlzeiten an Schulen, Ferienbetreuung, Ausbau der Ganztagsschule oder Nachmittagsbetreuung.

Die „Sozialhilfe NEU“, so der Name, ist allerdings noch recht vage und steckt in den Kinderschuhen. Für den 25. September ist eine Auftaktsitzung mit den Ländern und Sozialsprechern der Regierungsparteien geplant. Auch eine verfassungsrechtliche Analyse der Vorhaben ist geplant.