Mursal Mohamed Seid sitzt seit 2021 für unbefristete Zeit in der Psychiatrie, nachdem er seinen Mitbewohner, einen 52-Jährigen, im Obdachlosenheim mit 111 Messerstichen getötet und anschließend enthauptet hatte.

Geschichte als Migrant begann 2016

Nach Deutschland kam der Tatverdächtige übrigens per Flugzeug im Jahr 2018. Doch zunächst ging es zwei Jahre zuvor mit dem Bus von Somalia durch Äthiopien in den Sudan. Dort blieb er ungefähr vier Monate. Vom Sudan setzte er seine Reise nach Libyen fort, wo er ein Jahr in einem Lager lebte. Das geht aus Gerichtsunterlagen hervor, die NIUS vorliegen.

Ein Versuch, über das Mittelmeer nach Europa zu kommen, scheiterte. Soldaten hielten ihn auf und wiesen Seid zurück nach Libyen und anschließend nach Niger. Dort verbrachte Seid etwa zwölf Monate in einem Flüchtlingslager. Durch die UNHCR organisiert, erhielt Seid eine Aufnahmezusage im Rahmen des Programms zur „Neuansiedlung von Schutzsuchenden“ der Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und reiste dann 2018 per Flugzeug nach Deutschland.

Nach Ankunft in Hannover wurde Seid nach Bayern verlegt, lebte dort für circa ein Jahr in einem Asylbewerberheim. Mit einem Job als Spüler hielt der junge Mann (24) sich über Wasser und bezog ein Mitarbeiterzimmer seines Arbeitgebers. Da ihn die Arbeit jedoch stark belastete, so heißt es in den Gerichtsunterlagen, und seine Leistungen nicht den Anforderungen entsprachen, wurde er nach kurzer Zeit entlassen.

Eine kriminelle Karriere

Schon vor dem grausamen Mord, häuften sich die Straftaten: vorsätzlicher Körperverletzung, räuberischer Diebstahl und Diebstahl in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, Erschleichen von Leistungen in 10 Fällen und Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Sachbeschädigung – im Februar 2021 kassierte Seid dafür eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Um seine Integration in Deutschland weiterhin so einfach wie möglich zu gestalten, erhielt der Somalier nach dem Bewährungsurteil Unterstützung vom Staat durch: Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherern, Renten- und Sozialleistungsträgern.

Noch während der Bewährungszeit griff Seid zum Messer und erstach seinen Mitbewohner.

"Zustand der Schuldunfähigkeit"

Wie das Gericht damals urteilte, habe der somalische Mörder seine Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. Die Strafkammer sah jedoch kein Mordmerkmal als erwiesen an. “Es sei unklar, ob der an Schizophrenie erkrankte Beschuldigte die Verwirklichung der Mordmerkmale gedanklich erfassen konnte”, hieß es damals. Der damals 22-jährige Seid hatte dem Landgericht Deggendorf zufolge geglaubt, in dem Mitbewohner seien zwei Dämonen, die er töten müsse.

Der Messerangriff war laut Gutachten derartig gewaltsam, dass dem Opfer noch bei lebendigem Leib Innereien austraten.