Milliarden-Skandal der Wien Energie: Rechnungshof übt scharfe Kritik
Das mangelhafte Risikomanagement hatte “existenzbedrohende Dimensionen” erreicht: Der Rechnungshof übt wegen des Milliarden-Skandals im Sommer 2022 scharfe Kritik an Wien Energie.
Der Rechnungshof übt in einem Rohbericht offenbar harsche Kritik an der Wien Energie im Zusammenhang mit der Liquiditätskrise im Sommer 2022. Damals musste die Stadt sowie in weiterer Folge der Bund den Konzern mit hohen Summen besichern, damit dieser den Energiehandel an der Börse weiterführen konnte. Die Prüfer gingen mit dem Risikomanagement der Wien Energie hart ins Gericht, wie der “Kurier” berichtet.
Dieses verfügte demnach über “systemische Schwächen” in der Risikobewertung, der Begrenzung oder auch der Risikosteuerung. “So wurde das Liquiditätsrisiko angesichts der hohen Preisvolatilität ungenügend bewertet und nicht begrenzt, obwohl dieses Risiko ab Herbst 2021 laufend anstieg und letztlich eine existenzbedrohende Dimension erreichte”, heißt es im Bericht.
Der Aufsichtsrat hat seine Überwachungsfunktion nicht umfassend wahrgenommen
Die Geschäftsführung habe trotz der zugespitzten Marktlage ab dem Frühjahr 2022 keine Handlungsoptionen entwickelt, um das Liquiditätsrisiko des Börsenhandels zu reduzieren und eine breitere Risikostreuung zu erreichen, wurde bemängelt. Der Aufsichtsrat habe zudem seine Überwachungsfunktion im Hinblick auf das Liquiditätsrisiko nicht umfassend wahrgenommen und seine Tätigkeit in einer kritischen Phase nicht intensiviert.
Die Prüfer kritisieren zudem die Zusammensetzung des Gremiums: Die Nominierung sei “nicht auf Basis nachvollziehbarer fachlicher Kriterien” erfolgt. Maßgebliches Kriterium sei “de facto die institutionelle Nähe zur Stadt Wien” gewesen.
Kredithöhe nicht ausreichend begründet
Auch an der Vergabe der städtischen Hilfsgelder per Notkompetenz durch Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) wird Kritik geübt. Die zugrunde liegenden Ausführungen der Finanzabteilung “waren nicht geeignet, um die Höhe des beantragten Kreditrahmens und dessen Finanzierung durch die Stadt Wien hinreichend beurteilen zu können, die Herleitung der beantragten Kredithöhe nicht ausreichend begründet,” heißt es demnach im Rohbericht.
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