„Multimorbider Strafvollzug“ – Volksanwaltschaft rechnet mit Justiz ab
Die Kritik ist vernichtend – und sie kommt mit voller Wucht: Die Volksanwaltschaft spricht nach neuen Prüfungen in Österreichs Gefängnissen von einem „Systemversagen“ und sogar von einer „systemisch verankerten Verletzung der Menschenrechte“. Der Strafvollzug sei mittlerweile „multimorbid“, so der drastische Befund.
Im Zentrum der Kritik steht die Versorgung psychisch kranker Häftlinge. Diese sei in vielen Justizanstalten schlicht unzureichend – in manchen Fällen sogar praktisch nicht vorhanden. Was seit Jahren bekannt ist, hat sich laut Volksanwaltschaft weiter verschärft: Es fehlt an Fachärzten, an Therapieplätzen und an funktionierenden Abläufen. Gleichzeitig steigt die Zahl der Betroffenen. Die Folgen sind dramatisch.
Schockierende Fälle
Im Zentrum der Kritik steht die Versorgung psychisch kranker Häftlinge. Diese sei in vielen Justizanstalten schlicht unzureichend – in manchen Fällen sogar praktisch nicht vorhanden. Was seit Jahren bekannt ist, hat sich laut Volksanwaltschaft weiter verschärft: Es fehlt an Fachärzten, an Therapieplätzen und an funktionierenden Abläufen. Gleichzeitig steigt die Zahl der Betroffenen. Die Folgen sind dramatisch.
Besonders deutlich wird das anhand konkreter Einzelfälle, die im Bericht dokumentiert sind. So wurde ein minderjähriger Häftling, der zuvor psychiatrisch betreut worden war, nach seiner Verlegung in die Justizanstalt Krems erst nach acht Monaten erstmals von einem Psychiater gesehen. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich bereits in einem psychischen Ausnahmezustand. Für die Volksanwaltschaft ist klar: „Das kann so nicht sein.“
Ein anderer Fall zeigt, wie Menschen im System regelrecht verschwinden. Ein schwer psychisch kranker Insasse wurde über Monate hinweg kaum betreut, zog sich vollständig zurück und verweigerte schließlich jede Kommunikation. Kontakte zu medizinischem Personal fanden nur in großen Abständen statt. Die notwendige Behandlung blieb aus.
Isolation statt Therapie
Statt Therapie kommt häufig Isolation zum Einsatz. Psychisch auffällige Gefangene werden in sogenannten besonders gesicherten Hafträumen untergebracht – kargen Einzelzellen, die eigentlich nur der Gefahrenabwehr dienen. Doch genau diese Isolation verschärft die Situation oft noch weiter. Wie bei der Pressekonferenz betont wurde, sind diese Maßnahmen vielfach Ausdruck der völligen Überforderung des Systems .
Die Experten sehen darin ein gravierendes menschenrechtliches Problem. Der Staat habe gegenüber inhaftierten Personen eine besondere Fürsorgepflicht, gerade wenn diese krank sind. Doch genau diese Pflicht werde derzeit nicht erfüllt. Vielmehr komme es zu systematischen Verstößen gegen zentrale Grundrechte, etwa gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung und den Schutz der psychischen Gesundheit. Der Befund ist eindeutig: Der Strafvollzug sei in seiner aktuellen Form nicht mehr in der Lage, diese Leistungen zu erbringen.
Personal am Limit
Ein wesentlicher Grund dafür ist der massive Personalmangel. In mehreren großen Justizanstalten stehen nur ein Bruchteil der vorgesehenen psychiatrischen Stunden zur Verfügung. Teilweise ist ein Psychiater nur wenige Stunden pro Woche oder sogar nur alle zwei Wochen vor Ort. In der Praxis bedeutet das: Viele Betroffene sehen über lange Zeiträume hinweg überhaupt keinen Facharzt.
Die Konsequenzen tragen nicht nur die Insassen, sondern auch die Bediensteten. Justizwachebeamte müssen sich um psychisch schwer kranke Menschen kümmern, obwohl sie dafür weder ausgebildet noch ausgestattet sind. Die Volksanwaltschaft betont ausdrücklich, dass die Probleme nicht beim Personal liegen, sondern im System selbst, das diese Zustände hervorbringt.
Die Volksanwaltschaft fordert daher ein Bündel konkreter Maßnahmen, um die Situation nachhaltig zu verbessern. So sollen die personellen Kapazitäten in der psychiatrischen Versorgung deutlich ausgebaut und das Personal im Umgang mit psychisch kranken Insassen besser geschult werden. Zudem brauche es endlich einen funktionierenden Datenaustausch zwischen den Fachdiensten, den flächendeckenden Ausbau ergotherapeutischer Angebote in allen Justizanstalten sowie mehr speziell ausgebildetes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal. Nur so könne die derzeitige Unterversorgung wirksam bekämpft werden.
Druck auf Ministerin Sporrer wächst
Für Justizministerin Anna Sporrer wächst damit der Druck. Zwar hat sie zuletzt Maßnahmen wie bessere Bezahlung im Strafvollzug angekündigt, doch aus Sicht der Volksanwaltschaft sind das lediglich erste Schritte. Ob diese ausreichen, ist völlig offen. Tatsache ist: Die Missstände sind seit Jahren bekannt, entsprechende Warnungen wurden wiederholt ausgesprochen.
Umso schärfer fällt nun das Urteil aus. Der Eindruck verdichtet sich, dass das Problem im Justizministerium lange unterschätzt oder schlicht nicht ausreichend angegangen wurde. Während die Zahl psychisch kranker Insassen steigt, fehlt es weiterhin an grundlegenden Strukturen, um diese angemessen zu versorgen.
Am Ende bleibt ein drastisches Bild: Ein System, das überlastet ist, strukturell versagt und die Schwächsten darin im Stich lässt. Oder, wie es bei der Pressekonferenz sinngemäß formuliert wurde: Menschen werden in Haft nicht nur eingesperrt – sie werden auch allein gelassen.
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