Mehrheitlich stimmte der Nationalrat heute für eine Schulrechtsnovelle, die ein Kopftuchverbot an Schulen gesetzlich verankert. Zum “Schutz der kindgerechten Entwicklungs- und Entfaltungsfreiheit” wird es demnach Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag untersagt, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, das “das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt”. In Kraft treten sollen die Bestimmungen zum Kopftuchverbot mit 1. September 2026, wobei ab Februar eine Aufklärungsphase starten soll. Die Gesetzesnovelle sieht außerdem die Einführung einer Suspendierungsbegleitung für vom Unterricht ausgeschlossene Schülerinnen und Schüler vor. Verpflichtende Perspektivengespräche sollen zudem künftig dazu beitragen, Schulabbrüche zu verhindern.

IGGÖ kündigt VfGH-Beschwerde gegen Kopftuchverbot an

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) nimmt die heutige Beschlussfassung des Kopftuchverbots an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren zur Kenntnis und kündigt an, den Verfassungsgerichtshof anzurufen.

„Als staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft tragen wir Verantwortung für unsere Mitglieder. Wir sind daher verpflichtet, jedes Gesetz, das in die Religionsfreiheit eingreift, verfassungsrechtlich prüfen zu lassen“, erklärt Präsident Ümit Vural.