Mutterschutz nach Fehlgeburt: Plakolm macht Druck
Österreich bietet eine der höchsten Familienleistungen Europas – trotzdem bleibt die Geburtenrate niedrig. Mit diesem Befund eröffnete Familienministerin Claudia Plakolm das erste „familienpolitische Gespräch“, ein neues Format, das Lösungen für jene Probleme finden soll, die Familien belasten oder eine Familiengründung erschweren. Ein Schwerpunkt dieses Auftakts war der Umgang mit Schwangerschaftsverlusten.
Vorstandsmitglied von IVF Österreich Univ.-Prof. Dr. Heinz Strohmer; Familienministerin Claudia Plakolm; Beraterin Mag. Andrea Ertl und Aktivistin Mag. Monika Romaniewicz - von links nach rechts - während der Diskussion im Café Mamaexxpress/Tamara Todorovic
Am 19. November traf sich Plakolm mit Experten im „Café Mama“, um über eine Ausweitung des Mutterschutzes nach einer Fehlgeburt zu diskutieren. Der sogenannte „gestaffelte Mutterschutz“ ist in Deutschland bereits seit 1. Juni 2025 gesetzlich verankert. Der Verein „Rechte für Sternchenmamas“ fordert eine vergleichbare Regelung nun auch in Österreich für Frauen, die ihr Kind während der Schwangerschaft verlieren.
Politische Unterstützung und Gegenwind
Während Plakolm die Initiative unterstützt, gibt es aus der SPÖ teilweise Widerstand – manche Politiker befürchten eine Gefährdung der Fristenregelung. Plakolm und Monika Romaniewicz, Leiterin des Vereins „Rechte für Sternchenmamas“, widersprechen dieser Interpretation. Der Mutterschutz solle erst ab dem zweiten Trimester verpflichtend gelten, da die körperliche und hormonelle Belastung nach einer Fehlgeburt in diesem Stadium besonders hoch sei. Beide bezeichnen die Fristenregelung, die in Österreich im Gegensatz zu Deutschland weder Bedenkzeit noch verpflichtende Beratung vorsieht, als „hart erkämpftes Frauenrecht“. Plakolm stellt klar, dass sie „die Fristenregelung in keine Richtung verändern wolle“.
Für beide ist die Vermischung dieser Themen wenig zielführend. Plakolm führt derzeit Gespräche mit allen Parteien, um einen „gestaffelten Mutterschutz“ nach deutschem Vorbild umzusetzen.
In Deutschland gilt seit 1. Juni 2025:
– Nach Verlust eines Kindes ab der 13. Schwangerschaftswoche: zwei Wochen Mutterschutz
– Ab der 17. Woche: sechs Wochen Mutterschutz
– Ab der 20. Woche: acht Wochen Mutterschutz
Die Regelung soll Frauen nach einem Schwangerschaftsverlust sowohl körperliche als auch psychische Erholung ermöglichen.
Eine ähnliche Lösung wünscht sich Plakolm auch für Österreich. Die Entscheidung liegt nun bei Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann.
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