Nach 420 Tagen: Schriftliches Urteil an Karl-Heinz Grasser verschickt
420 Tage hat es gedauert – nun ist es so weit. Heute wurde Karl-Heinz Grasser und den anderen Angeklagten in der Causa Buwog und Terminal Tower das schriftliche Urteil zugestellt. Wer sich nun fragt, warum es so lange auf sich warten ließ – es umfasst 1280 Seiten.
Die mündliche Urteilsverkündung im Grasser-Prozess war am 4. Dezember 2020 erfolgt. Der Strafprozess hatte am 12. Dezember 2017 begonnen. Angeklagt war Korruption in der Causa Bundeswohnungs-Privatisierung (Buwog u.a.) und in der Causa Linzer Terminal Tower. Dazu kamen noch im Laufe des Verfahrens weitere Anklagen, die das Verfahren noch länger und aufwendiger machten. Durch die Corona-Pandemie kam es zudem im Jahr 2020 zu einer längeren Unterbrechung des Strafprozesses.
Urteil: Acht Jahre Haft
Nicht weniger als sieben Jahre lang war in der Causa ermittelt worden. Richterin Marion Hohenecker präsentierte nun am Freitag die knapp 1300 Seiten starke umfangreiche Urteilsausfertigung. Bereits die Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vom Juli 2016 umfasste 825 Seiten. Wird das Urteil rechtskräftig, warten auf Grasser acht Jahre Haft. Nun wird aber erst einmal mit Einsprüchen gerechnet.
Ermittlungsverfahren im 13. Jahr
Grassers Anwalt Manfred Ainedter fand es noch am Mittwoch “merkwürdig”, dass die Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien, Katharina Lehmayer, verkündete, man erwarte “in den nächsten Tagen” die schriftliche Ausfertigung des erstinstanzlichen Urteils“. Nachdem Grasser und seinen Rechtsvertretern keinerlei Auskunft erteilt worden sei, wann mit dem schriftlichen Buwog-Urteil zu rechnen sei, “stellt sich die Frage, wie die Frau Präsidentin zu diesen Äußerungen kommt”, meinte Ainedter im Gespräch. Generell sei zu hinterfragen, warum es so lange bis zur Urteilsausfertigung dauere, immerhin befinde man sich mittlerweile im 13. Jahr seit Beginn des Ermittlungsverfahrens: “Karl-Heinz Grasser kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die rechtsstaatlich unerträglich lange Verfahrensdauer die Strafe ersetzen soll.”
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