Kaum ist die Debatte um das umstrittene Volksschul-Lesebuch („Leo will Jennifer sein“) politisch hochgekocht, folgt die nächste parlamentarische Anfrage zum Thema Gender im Bildungsbereich. Nach dem Vorfall in Graz und der ersten Anfrage zur Schulbuchprüfung wollte die FPÖ nun wissen, wie sogenannte „gendersensible“ Materialien im Frühbereich – also in Krippen, Kindergärten und Volksschulen – überhaupt kontrolliert werden. Im Fokus steht dabei eine Grazer Broschüre zu geschlechtersensiblen Kinderbüchern, die laut Stadt als Themenpakete für Einrichtungen verfügbar ist. Die zentrale Frage: Wer prüft solche externen Materialien eigentlich – und nach welchen Maßstäben?

Minister verweist auf Methodenfreiheit und Kompetenzverteilung

In seiner Antwort betont Bildungsminister Christoph Wiederkehr zunächst die gesetzliche Methodenfreiheit der Lehrkräfte. Gemäß Schulunterrichtsgesetz seien Lehrer verpflichtet, Unterrichtsmittel eigenständig auf Eignung und Altersgerechtigkeit zu prüfen. Die konkrete Auswahl liege somit in ihrer Verantwortung.

Für den elementarpädagogischen Bereich – also Kindergärten – verweist der Minister zudem auf die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung: Das Kindergartenwesen fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern der Länder. Der Bund könne lediglich über 15a-Vereinbarungen gemeinsame pädagogische Grundlagendokumente mit den Ländern abstimmen. Ein bundesweites Prüfverfahren für kommunale Broschüren oder externe Themenpakete gibt es demnach nicht.

Grazer Broschüre und Bildungsrahmenplan

Auf die konkrete Frage, ob die umstrittene Grazer Broschüre tatsächlich in Einrichtungen eingesetzt wird, antwortet das Ministerium knapp: Es liegen keine Informationen über deren Verwendung vor. Das bedeutet: Weder gibt es eine zentrale Erhebung noch eine systematische Rückmeldung dazu, ob und wie solche Materialien im Alltag von Kindergärten oder Volksschulen verwendet werden.

Inhaltlich verweist Wiederkehr auf den bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan. Dort wird Werte- und Identitätsbildung als Teil demokratischer Erziehung beschrieben. Kinder sollen Selbstvertrauen entwickeln, unterschiedliche Wertvorstellungen kennenlernen und Toleranz üben.

Zum Thema Geschlecht hält der Rahmenplan fest, dass Kinder unterschiedliche Vorstellungen zu Geschlechterrollen mitbringen und eine geschlechtssensible Pädagogik darauf abzielt, Mädchen und Buben unabhängig vom Geschlecht in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Der aktuelle Rahmenplan stammt aus dem Jahr 2009 und wird derzeit überarbeitet.

Gender-Kompetenz ist fixer Bestandteil der Lehrerausbildung

Auch bei den Pädagogischen Hochschulen ist Gender-Kompetenz verbindlich verankert. Laut Hochschulgesetz gehört es zu den Grundsätzen, Gender- und Diversity-Kompetenz zu stärken und Gender Mainstreaming anzuwenden. Sämtliche Lehramtscurricula enthalten daher entsprechende Inhalte.

Damit macht der Minister deutlich: Fragen zu Geschlecht und Rollenbildern sind nicht nur Teil einzelner Materialien, sondern strukturell in Ausbildung und Bildungsauftrag integriert.

Ein zentrales, bundesweit einheitliches Kontrollsystem für externe Gender-Materialien gibt es laut Beantwortung nicht. Gleichzeitig sind geschlechtssensible Pädagogik und Gender-Kompetenz in Rahmenplänen und Ausbildung fest verankert.