Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, wurde der Mann Ende Dezember an die zuständigen Stellen in Damaskus übergeben. Es handelt sich um einen 37-Jährigen, der in Nordrhein-Westfalen wegen besonders schweren Raubes, Körperverletzung und Erpressung zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Er war 2015 nach Deutschland eingereist und lebte zuletzt in Gelsenkirchen. Seine Aufenthaltserlaubnis war über Jahre hinweg verlängert worden, bevor sie im Zuge der Strafverfahren erlosch.

Parallel dazu wurde am selben Tag ein weiterer verurteilter Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Nach Angaben des Ministeriums ist es bereits die zweite Rückführung eines afghanischen Staatsangehörigen innerhalb einer Woche.

„Regelhaft“ statt Ausnahme

Aus dem Innenministerium heißt es, man habe in den vergangenen Monaten Gespräche sowohl mit syrischen Stellen als auch mit Vertretern der Verantwortlichen in Afghanistan geführt. Ergebnis seien Vereinbarungen, die Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern künftig wieder zur Regel machen sollen. Damit wird ein Ansatz verfolgt, der lange als politisch kaum umsetzbar galt.

Die Grundlage dafür wurde im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung festgeschrieben. Dort ist vorgesehen, Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan wieder aufzunehmen – beginnend mit Personen, die durch schwere Straftaten oder als Sicherheitsrisiko aufgefallen sind.

Politische Neubewertung der Lage

Die Bundesregierung bewertet die Situation in Syrien nach dem Sturz des langjährigen Machthabers neu. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zuletzt betont, der Bürgerkrieg sei beendet. Daraus leite sich ab, dass für bestimmte Personengruppen kein pauschaler Schutzanspruch mehr bestehe. Rückführungen seien daher rechtlich wie politisch wieder möglich.

Auch Innenminister Alexander Dobrindt hatte angekündigt, dass perspektivisch nicht nur verurteilte Straftäter, sondern auch Personen ohne Aufenthaltsrecht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden sollen.

Überprüfung tausender Schutzstatus

Bereits seit Wochen lassen die Behörden bestehende Schutzrechte syrischer Staatsangehöriger überprüfen. Betroffen sind insbesondere Straftäter, Gefährder sowie Personen, die zwischenzeitlich freiwillig nach Syrien zurückgekehrt waren. In solchen Fällen droht der Entzug des Schutzstatus.