Laut der Kronen Zeitung verfolgte die Person damit das Ziel, früher in Pension gehen zu können und eine Haftstrafe in einem Frauengefängnis zu verbüßen. Grundlage der Änderung war demnach ein „Sachverständigen-Schnellbefund“, in dem eine „Störung der Geschlechtsidentität/Transsexualismus“ attestiert wurde.

Bescheid: Keine festen Vorgaben, aber ein Kriterium

Knapp ein Jahr nachdem es P. geschafft hat, aufzuzeigen, wie einfach es ist Behörden zu täuschen und sich selbst zur Frau zu machen, ist Schluss. Der muskulöse Glatzkopf ist rechtlich wieder ein Mann.

Im Bescheid heißt es: „Die ständige Rechtsprechung verlangt kein bestimmtes Aussehen wie z. B. Nagellack oder lange Haare.“ Gleichzeitig wird aber festgehalten: „Lediglich eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes in Richtung des Wunschgeschlechtes.“

Das lehnte Walter P. konsequent ab und erhob Einspruch. „Jeder, der sich als Frau fühlt, soll seinen Gefühlen freien Lauf lassen“.