Nach Prüfung: Wien führt „Waltraud“ wieder als Mann
Ein gebürtiger Deutscher (60) ließ in Wien seinen Geschlechtseintrag im Zentralen Personenstandsregister ändern. Der Eintrag wurde von „männlich“ auf „weiblich“ umgestellt; ab 26. Februar 2025 war die Person als „Waltraud“ geführt. Innenminister Gerhard Karner beauftragte den Magistrat Wien, den Fall erneut zu prüfen – und veränderte damit die Situation.
Verteidiger Nikolaus Rast (l.) und die Angeklagte Waltraud P. (r.) und am Freitag, 12. Dezember 2025, anlässlich des Prozesses gegen die Ex-Rotlicht-Größe wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung am Landesgericht in Wien.APA/STEFAN SOMWEBER
Laut der Kronen Zeitung verfolgte die Person damit das Ziel, früher in Pension gehen zu können und eine Haftstrafe in einem Frauengefängnis zu verbüßen. Grundlage der Änderung war demnach ein „Sachverständigen-Schnellbefund“, in dem eine „Störung der Geschlechtsidentität/Transsexualismus“ attestiert wurde.
Bescheid: Keine festen Vorgaben, aber ein Kriterium
Knapp ein Jahr nachdem es P. geschafft hat, aufzuzeigen, wie einfach es ist Behörden zu täuschen und sich selbst zur Frau zu machen, ist Schluss. Der muskulöse Glatzkopf ist rechtlich wieder ein Mann.
Im Bescheid heißt es: „Die ständige Rechtsprechung verlangt kein bestimmtes Aussehen wie z. B. Nagellack oder lange Haare.“ Gleichzeitig wird aber festgehalten: „Lediglich eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes in Richtung des Wunschgeschlechtes.“
Das lehnte Walter P. konsequent ab und erhob Einspruch. „Jeder, der sich als Frau fühlt, soll seinen Gefühlen freien Lauf lassen“.
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