Nach Sturz von Machthaber: Österreich stoppt syrische Asylanträge
Nach dem Sturz des syrischen Machthabers Bashar al-Assad setzt Österreich nun sämtliche Asylverfahren für syrische Staatsangehörige vorerst aus.
Bundeskanzler Karl Nehammer hat am Montag Innenminister Gerhard Karner (beide ÖVP) damit beauftragt, alle laufenden syrischen Asylanträge auszusetzen bzw. alle Asylgewährungen zu überprüfen. “In diesem Zusammenhang habe ich das Ministerium beauftragt, ein geordnetes Rückführungs- und Abschiebe-Programm nach Syrien vorzubereiten”, sagte Karner laut einer Aussendung. Gleichzeitig werde auch der Familiennachzug ausgesetzt.
Die politische Lage in Syrien habe sich in den letzten Tagen “grundlegend und vor allem rasant verändert”, hieß es aus dem Innenressort in einem schriftlichen Statement zur APA. Das Ministerium beobachte und analysiere aktuell die neue Lage. “Wesentlich ist eine Neubewertung des Lagebilds, das für die weitere Bearbeitung der Fälle (anhängige Verfahren, Familienverfahren, Aberkennungsverfahren) notwendig ist.” Dies erfolge durch eine Erhebung der Lage vor Ort.
Rund 7.300 offene Verfahren in erster Instanz betroffen
Betroffen von dem Stopp sind laut Innenministerium rund 7.300 offene Verfahren in erster Instanz. Zu Jahresbeginn 2024 waren 95.180 Syrer in Österreich wohnhaft, hieß es aus dem Innenministerium mit Verweis auf Daten der Statistik Austria. Im Zeitraum Jänner bis November 2024 wurden 12.871 Asylanträge von Staatsbürgern aus Syriengestellt.
Im Zeitraum 2015 bis November 2024 haben demnach 86.905 Syrer eine positive Asylentscheidung erhalten, 17.421 Syrer erhielten eine positive Entscheidung hinsichtlich subsidiären Schutzes.
Insgesamt sind mit Stichtag 30. November 2024 12.886 Verfahren von syrischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen offen (I. und II. Instanz), davon lassen sich 1.146 dem Familiennachzug zuordnen. Für die erste Instanz ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zuständig, diese werden nun ausgesetzt, für die zweite Instanz das Bundesverwaltungsgericht.
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