Nach von der Leyen Misstrauensvotum: Verschärfte EVP-Regeln gegen Rebellen
Nach internen Rebellionen zieht die EVP neue Regeln ein. Beim Mercosur-Misstrauensantrag blieb von der Leyen im Amt – doch die Abstimmung zeigt, wie stark der Druck aus dem rechten Lager geworden ist.
Die EVP hat intern neue Disziplinarregeln beschlossen, um Abweichler bei Misstrauensvoten zu bestrafen. Heute folgte der Praxistest: Ursula von der Leyen überstand das nächste Misstrauensvotum – getragen von der Mitte, attackiert von den Patriots.
Neue Regeln hinter verschlossenen Türen
Die Europäische Volkspartei (EVP) verschärft ihren internen Kurs und will Abweichungen bei Misstrauensanträgen gegen die EU-Kommission künftig sanktionieren. Bei einer nicht öffentlichen Sitzung in Straßburg stimmten die Abgeordneten der Fraktion am Dienstagabend für ein neues Regelwerk, das der niederländische EVP-Whip Jeroen Lenaers ausgearbeitet hat. Mehrere Quellen berichten, dass die Maßnahmen vor allem dazu dienen sollen, offene Rebellionen innerhalb der größten Fraktion im Europäischen Parlament abzuschrecken.
Der Auslöser: Rebellion im Oktober
Auslöser ist ein Vorgang vom vergangenen Oktober. Damals hatten mehrere EVP-Abgeordnete einen Vorstoß aus dem rechten Lager unterstützt, der die Kommission von Ursula von der Leyen zu Fall bringen sollte – obwohl die Kommission stark von Mitgliedern der eigenen politischen Familie geprägt ist. Für die Fraktionsführung war das ein Tabubruch, der nun Folgen hat.
‼️Weber setzt Brechstange am freien EU-Mandat an. Wer beim morgigen Misstrauensantrag gegen Ursula von der Leyen bzw. gegen die EU-Kommission stimmt, wird innerhalb der Fraktion bestraft.
— Dr. Friedrich Pürner, MPH (@DrPuerner) January 21, 2026
Mein Kommentar im Video. pic.twitter.com/PZMbe6qcnj
Sanktionen schon bei Nichtteilnahme
Nach den neuen Regeln soll es künftig nicht reichen, sich bei besonders heiklen Abstimmungen still aus der Affäre zu ziehen. Wer einen Misstrauensantrag gegen die Kommission unterstützt oder einer solchen Abstimmung ohne „gültigen Grund“ fernbleibt, muss für sechs Monate mit Einschränkungen innerhalb der Fraktion rechnen. Konkret geht es um den Verlust bestimmter Fraktionsprivilegien, etwa wenn es darum geht, für die EVP im Plenum zu sprechen oder innerhalb der Fraktion federführende Rollen zu übernehmen.
Am Donnerstag droht die nächste Abstimmung
Der politische Hintergrund ist hochaktuell – denn die Abstimmung, vor der Weber und die EVP-Spitze intern warnend den Rahmen setzten, ist inzwischen bereits gelaufen. Ursula von der Leyen überstand heute in Straßburg erneut ein Misstrauensvotum. Der Antrag wurde mit 390 zu 165 Stimmen abgelehnt. Begründet wurde der Vorstoß von den französischen Rechtspopulisten um Jordan Bardella und weiteren Abgeordneten der Fraktion „Patrioten für Europa“ mit dem Streit um das EU-Mercosur-Abkommen. Sie warfen von der Leyen ein anhaltendes Versagen vor, auf Landwirte und Bürger zu hören. Unterzeichnet wurde der Antrag neben französischen Abgeordneten auch von Mitgliedern anderer Rechtsparteien – darunter laut Bericht auch die FPÖ. Es war bereits das vierte gescheiterte Misstrauensvotum der laufenden Legislaturperiode.
Abgang zu den Patriots und interne Rechtfertigungen
Zusätzliche Unruhe brachte am Dienstag ein prominenter Fall aus Frankreich. Laurent Castillo, einer der vier französischen EVP-Abgeordneten, die im Oktober für das Misstrauensvotum gestimmt hatten, wechselte laut Bericht zur Patriots-Fraktion. Als Hauptrebellen des damaligen Votums gelten neben Teilen der französischen Republikaner um den EVP-Vize François-Xavier Bellamy auch Abgeordnete einer rumänischen Partei, die die ungarische Minderheit vertritt.
Bellamy argumentierte zuletzt, dass es auch in anderen Fällen innerhalb der EVP zu Abweichungen gekommen sei. Er verwies darauf, dass etwa die spanische Delegation 2024 gegen die Bestätigung des Kommissionskollegiums gestimmt habe – wegen des Widerstands gegen die Sozialistin Teresa Ribera. Weber hält dagegen, dass Misstrauensanträge gegen die Kommission eine grundsätzliche, fraktionsentscheidende Frage seien. Bei der internen Abstimmung über das neue Regelwerk soll es keinen offenen Widerstand gegeben haben; lediglich einige Abgeordnete enthielten sich.
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