Nächster Bürokratie-Hammer: Neue Hitzeschutzregeln ab 2026
Obwohl die Regierung Bürokratie abbauen will, zwingt die neue Hitzeschutzverordnung Betriebe ab 2026 zu verpflichtenden Schutzplänen – die Industrie spricht von neuen bürokratischen Belastungen.
Ab 2026 gelten neue Regeln für Arbeiten im Freien: Die Hitzeschutzverordnung des Arbeitsministeriums verpflichtet Arbeitgeber, bei Hitzewarnungen konkrete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Während Ministerin Korinna Schumann von einem „ernsten Gesundheitsrisiko“ spricht, kritisiert die Industriellenvereinigung bereits jetzt neue Regulierungslasten – und sieht die Bürokratiebremse der Regierung konterkariert.
Was ab 2026 verpflichtend wird
Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und soll ab dem Sommer 2026 erstmals praktisch schlagend werden. Kernpunkt: Für Tätigkeiten im Freien muss ein Hitzeschutzplan vorliegen. Sobald die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung ab Stufe 2 („Vorsicht, Gelb“) ausgibt – laut Verordnung 30 bis 34 Grad, müssen Betriebe die im Plan festgelegten Schritte verpflichtend umsetzen.
Industrie kritisiert: „Mehr Papier statt echte Entlastung“
Die Industriellenvereinigung (IV) schießt schon zu Beginn der Debatte scharf gegen die Verordnung. Die Regierung habe sich im Programm zur Bürokratiebremse bekannt – die Hitzeschutzverordnung laufe aber in die Gegenrichtung, weil sie „weitreichende Bürokratiepflichten“ schaffe, die faktisch auf verpflichtende Hitzeschutzpläne hinausliefen. Das bedeute zusätzliche Belastung statt Entlastung.
Die IV betont zugleich: Hohe Gesundheits- und Sicherheitsstandards seien in der Industrie „selbstverständlich und gelebte Praxis“. Zusätzliche, „praxisferne Vorschriften“ seien daher nicht nötig – und würden Betriebe in einer ohnehin schwierigen Lage weiter unter Druck setzen. Ziel müsse vielmehr sein, Unternehmen über Bürokratieabbau zu stärken, damit Jobs in Österreich bleiben und neue entstehen.
Welche Maßnahmen im Hitzeschutzplan stehen können
Der verpflichtende Plan muss eine Einschätzung der Risiken durch Hitze und UV-Strahlung enthalten – plus konkrete Schutzmaßnahmen. Genannt werden unter anderem:
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Arbeitszeiten verlagern (z. B. früher beginnen, Mittagshitze vermeiden)
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Schwere Arbeiten reduzieren oder anders einteilen
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Beschattung und organisatorische Vorkehrungen
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Persönliche Schutzmaßnahmen wie Kopf- und Nackenschutz, UV-Schutzkleidung, Sonnenbrille und Sonnenschutzcreme
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Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe bei Hitzesymptomen
Zusätzlich sieht die Verordnung vor, dass Krankabinen und selbstfahrende Arbeitsmittel künftig verpflichtend gekühlt bzw. klimatisiert werden müssen. Für notwendige Nachrüstungen sind Übergangsfristen vorgesehen.
Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) begründet die neue Regelung mit dem zunehmenden Risiko durch hohe Temperaturen: Hitze sei längst ein ernsthaftes Gesundheitsproblem. Wer im Freien arbeite, solle bestmöglich geschützt werden – genau das solle die Verordnung sicherstellen.
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