Brüssel ordnet, klassifiziert und etikettiert – diesmal im Glas. Wie EURACTIV berichtet, arbeitet die EU-Kommission an einer einheitlichen Definition für Apfel- und Birnenwein. Damit berührt sie jahrhundertealte Traditionen ebenso wie milliardenschwere Geschäftsmodelle. Was nach Verbraucherschutz klingt, entwickelt sich rasch zu einem politischen und wirtschaftlichen Balanceakt.

Milliardenmarkt ohne klare Regeln

Apfel- und Birnenwein sind in Europa ein großes Geschäft. Marktbeobachter schätzen dessen Wert auf rund sechs Milliarden Euro. Zu den wichtigsten Produzenten innerhalb der EU zählen Frankreich und Spanien, zu den größten Konsumenten Spanien, Deutschland, Irland und Frankreich. Der größte Apfelweinmarkt Europas ist allerdings das Vereinigte Königreich.

Trotz dieser Bedeutung gibt es bislang keine EU-weite Definition dafür, was rechtlich als Apfelwein gilt. Genau das will die Kommission nun ändern. Das Ziel besteht darin, dass Verbraucher die Unterschiede zwischen den Produkten besser erkennen und bewerten können.

In einer nicht öffentlichen Sitzung stellte Brüssel neue Ideen für harmonisierte Kennzeichnungsvorschriften vor. Laut einem Entwurf der delegierten Rechtsakte, den Euractiv einsehen konnte, könnten diese bereits im April 2026 in Kraft treten.

Von „Premium“ bis „apfelweinbasiert“

Der Kern des Vorschlags ist ein dreistufiges Klassifizierungssystem. Demnach soll die Bezeichnung „Premium-Apfelwein“ künftig nur noch für Getränke gelten, die zu 100 Prozent aus Apfelsaft hergestellt werden. Die Bezeichnung „Apfelwein” wäre Produkten mit mindestens 50 Prozent Apfelsaft vorbehalten. Getränke mit einem Saftanteil von mindestens 20 Prozent würden als „apfelweinbasiert“ bezeichnet.

Zusätzlich wird diskutiert, traditionelle Bezeichnungen wie Sidra, Cidre oder Apfelwein an bestimmte Herkunftsländer wie Spanien, Frankreich, Deutschland und Österreich zu binden. Auch hier wäre ein Fruchtsaftanteil von 100 Prozent Voraussetzung.

Ein EU-Diplomat erklärte gegenüber Euractiv, der Text sei zwar eine Verbesserung gegenüber früheren Versionen, er bedürfe aber noch Feinarbeit, um das richtige Gleichgewicht zwischen dem Schutz traditioneller Methoden und dem Spielraum für industrielle Hersteller zu finden.

Kritik von allen Seiten

Der aktuelle Entwurf gilt bereits als abgeschwächte Version eines früheren Plans. Im vergangenen Jahr hatte die Kommission noch einen einheitlichen Mindestfruchtsaftgehalt von 50 Prozent vorgeschlagen. Schweden, Dänemark und Finnland warnten damals, dies würde das Wachstum ihrer heimischen Apfelweinmärkte gefährden.

Doch auch in Frankreich stößt der neue Ansatz auf Widerstand. Viele Hersteller pochen dort weiterhin auf das Prinzip „100 Prozent Apfelsaft oder gar nichts“ und halten den Vorschlag für zu lax. Weitere Kritik entzündet sich an optionalen Kennzeichnungsvorschriften, die im Oktober vorgelegt wurden. Mehrere Länder bezeichneten sie in den Sitzungsprotokollen als zu komplex. Während Frankreich, Polen, Belgien und Italien auf eine klare Definition drängen, äußern Dänemark, Finnland, Schweden und Irland Vorbehalte.

Ein Diplomat warnte zudem, der Entwurf könne für Verbraucher „sehr verwirrend“ sein und stehe im Widerspruch zu den Vereinfachungszielen der Kommission. „Wer Geld für guten, handwerklich hergestellten Apfelwein ausgibt, wird diesen nicht mit einem 2-Euro-Industrieprodukt verwechseln“, sagte er.