Der Nationalrat hat die Immunität von FPÖ-Obmann Herbert Kickl sowie jene der FPÖ-Abgeordneten Martin Graf, Harald Stefan und Norbert Nemeth aufgehoben. Dafür stimmten heute alle Parteien, also ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS mit Ausnahme der FPÖ selbst.

Gegen Kickl will die WKStA unter anderem wegen des Verdachts der Falschaussage im Untersuchungsausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“ im April, zu Inseraten der FPÖ und zur Werbeagentur Ideenschmiede ermitteln.

Gegen die FPÖ-Abgeordneten Graf, Stefan und Nemeth wiederum will die Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Verbotsgesetz ermitteln. Grund dafür ist die Teilnahme der drei freiheitlichen Politiker an einem Begräbnis, bei dem ein Lied gesungen worden sei, das während des Nationalsozialismus auch im Liedgut der SS war.

Herbert Kickl vor dem UntersuchungsausschussAPA/APA

FPÖ kritisiert: Aufhebung der Immunität Kickls nicht rechtmäßig

Dass die FPÖ der Auslieferung Kickls nicht zustimmte, begründete der FPÖ-Abgeordnete Christian Ragger damit, dass Kickl seine Aussage im erwähnten U-Ausschuss als Klubobmann getätigt habe, nicht als Innenminister. Damit stehe er unter dem Schutz der Immunität.

Ragger bezeichnete die Aufhebung der Immunität Kickls und der anderen FPÖ-Abgeordneten als „Verfolgungsjustiz“ der Regierungsparteien (ÖVP und Grüne). Ein anderer FPÖ-Abgeordneter, Wendelin Mölzer, kritisierte zudem die Auslieferung Grafs, Stefans und Nemeths. Diese hätten das Lied „Wenn alle untreu werden“ in einer Version aus dem Jahr 1814 gesungen.