Dies soll prüfen, ob Kneissl „im Dienst eines fremden Staates steht” und „durch ihr Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Republik erheblich schädigt”.

In diesem Fall ist einer Staatsbürgerin gemäß Paragraf 33 Absatz 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen. Kneissl lebt seit mehreren Jahren in Russland, weshalb unklar ist, ob sie überhaupt noch die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Diese hätte sie durch die Annahme der russischen Staatsbürgerschaft automatisch verloren. Kneissl hatte ihren letzten österreichischen Wohnsitz in Niederösterreich.

Wegen früherem Amt „besonderer Konnex zum Ansehen der Republik gegeben"

In seiner vierseitigen Sachverhaltsdarstellung verweist Oberhofer auf die „pauschalen und abwertenden Aussagen“ Kneissls über Österreich und seine Bevölkerung sowie ihre wiederholten Aussagen zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die als „relativierend oder rechtfertigend“ wahrgenommen wurden.

Da Kneissl als ehemalige Außenministerin Österreichs wahrgenommen wird, „ist ein besonderer Konnex zum Ansehen der Republik gegeben”. „Die Äußerungen bergen jedenfalls die Gefahr, negative Auswirkungen auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich zu entfalten”, so der Parteikollege von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger.

„Weitgehende Abgrenzung zur Person notwendig"

Der russische Angriffskrieg stellt „einen erheblichen Eingriff in die grundlegendsten Sicherheitsinteressen Österreichs” dar. Durch den „immer noch nachwirkenden amtlichen Anschein” der ehemaligen Außenministerin „droht die Gefahr einer Legitimierung der Kampfhandlungen”. „Als neutraler Staat, der weitgehend auf das Verbot des Angriffskriegs und einen funktionierenden Welthandel angewiesen ist, ist diese Entwicklung als schwerwiegende Schädigung der österreichischen Interessen zu sehen. Um dieser entgegenzuwirken, ist eine weitgehende Abgrenzung zur Person notwendig, was nur durch die Aberkennung der Staatsbürgerschaft effektiv sichergestellt ist“, heißt es in der Sachverhaltsdarstellung.

Medienberichte über hohe Zahlungen von staatlichen russischen Stellen

Oberhofers Vorstoß erfolgt, nachdem berichtet wurde, dass Kneissl neben ihrer Tätigkeit für den angeblich eigens für sie geschaffenen St. Petersburger Thinktank „G.O.R.K.I.” auch hohe Summen vom staatlichen russischen Fernsehen erhalten haben soll. Die Tageszeitung Der Standard und das russische Exilmedium Nowaja Gaseta Europe geben an, im Besitz entsprechender Gehaltsnachweise zu sein. Demnach floss das Geld auch für Auftritte im Sender RT, der nach Beginn des Angriffskriegs im Jahr 2022 in der Europäischen Union als Propagandamedium verboten wurde.

Den Unterlagen zufolge erhielt Kneissl zwischen September 2023 und Juli 2025 umgerechnet rund 244.000 Euro vom „G.O.R.K.I.”-Institut an der Staatlichen Universität St. Petersburg. Zudem sind Zahlungen von 13.000 Euro für Auftritte im russischen Staatsfernsehen, dem Pewry Kanal, zwischen August 2024 und September 2025 vermerkt sowie rund 90.000 Euro von Unternehmen des Propagandasenders RT, wie Der Standard berichtet.

Kneissl war während der türkis-blauen Regierung der Jahre 2018/19 österreichische Außenministerin. Die frühere Journalistin und Diplomatin war von der FPÖ in die Regierung entsandt worden. Internationale Schlagzeilen machte sie, als sie im Sommer 2018 Kreml-Chef Wladimir Putin zu ihrer Hochzeit in die Südsteiermark einlud. Nach dem Bruch der Regierung wegen der Ibiza-Affäre fiel sie bei der FPÖ in Ungnade, da sie als einziges Mitglied der FPÖ-Regierungsmannschaft auch im kurzlebigen Minderheitskabinett des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) weitermachte.