Kaum ein Fall ist so widersprüchlich wie jener rund um Schauspielerin Collien Fernandes und ihren Ex-Mann Christian Ulmen. Viele Details sind bis heute ungeklärt, zentrale Vorwürfe wurden relativiert oder stehen zumindest in einem anderen Licht als zu Beginn der medialen Berichterstattung. Dennoch dient genau dieser Fall nun als politischer Auslöser für neue Maßnahmen gegen sogenannte „Deepfakes“ – und das nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich.

Wie aus einer aktuellen APA-Meldung hervorgeht, kündigten Justizministerin Anna Sporrer und Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (beide SPÖ) an, schärfer gegen digitale Gewalt vorgehen zu wollen. Konkret soll die Erstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes künftig stärker sanktioniert werden. Auch ein Rechtsvergleich innerhalb der EU wurde bereits in Auftrag gegeben.

Politik reagiert auf Fall mit offenen Fragen

Brisant: Als Auslöser wird explizit der Fall Fernandes/Ulmen genannt. Laut APA geht es dabei „unter anderem um das Erstellen und Verbreiten von gefälschten, mithilfe künstlicher Intelligenz generierten pornografischen Aufnahmen“.

Doch genau dieser Punkt ist umstritten. In den vergangenen Tagen wurde die Darstellung rund um angebliche Deepfakes mehrfach relativiert, teils auch widersprüchlich dargestellt. Was tatsächlich passiert ist, ist bis heute nicht abschließend geklärt.

Gesetzespläne noch völlig offen

Wie die angekündigten Maßnahmen konkret aussehen sollen, bleibt unklar. Laut Ministerium wird derzeit geprüft, ob bestehende Straftatbestände – etwa Cybermobbing oder gefährliche Drohung – erweitert werden müssen oder ob neue Regelungen notwendig sind.

Auch auf EU-Ebene wird an einer Richtlinie gearbeitet, die die „nicht einvernehmliche Manipulation von Material“ unter Strafe stellt. Wie weit diese Definition reichen wird, ist jedoch offen.

Gefahr für Meinungsfreiheit?

Genau hier setzt Kritik an: Wo endet der Schutz vor digitaler Gewalt – und wo beginnt ein Eingriff in die Meinungsfreiheit?

Zusätzliche Brisanz erhält die Debatte durch Aussagen aus Deutschland: Dort sorgten jüngste Ankündigungen von SPD-Justizministerin Stefanie Hubig für Kritik. Sie stellte in Aussicht, künftig auch „ehrverletzende“ Bilder stärker zu regulieren. Kritiker warnen, dass damit nicht nur strafbare Inhalte, sondern unter Umständen auch satirische oder zugespitzte Darstellungen ins Visier geraten könnten.

In diesem Zusammenhang spricht Julian Reichelt von einer möglichen „Verschärfung“ bestehender Gesetze und sehen darin einen potenziellen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Ob solche Befürchtungen berechtigt sind, hängt letztlich von der konkreten Ausgestaltung der Gesetze ab – und die ist derzeit noch völlig offen.

Österreich: ähnliche Rechtslage bereits vorhanden

Schon jetzt existieren in Österreich mehrere rechtliche Möglichkeiten, um gegen digitale Übergriffe vorzugehen. Dazu zählen etwa strafrechtliche Bestimmungen wie Cybermobbing nach § 107c StGB sowie zivilrechtliche Ansprüche wegen Beleidigung oder Kreditschädigung gemäß § 1330 ABGB. Auch der Schutz des eigenen Bildes ist im Urheberrechtsgesetz (§ 78 UrhG) verankert und bietet Betroffenen eine Grundlage, gegen die unbefugte Verbreitung von Bildmaterial vorzugehen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die zentrale Frage, ob tatsächlich neue gesetzliche Regelungen notwendig sind oder ob vielmehr bestehende Bestimmungen ausgeweitet und konsequenter angewendet werden sollten.