Eine neue Asyl-Leitlinie der Europäischen Union lässt die Wogen hochgehen und sorgt bereits auf Social Media für Empörung. Syrer mit Nähe zur Terrororganisation „Islamischer Staat“ gelten laut der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) grundsätzlich als verfolgt – syrische Christen dagegen nur noch in Ausnahmefällen.

Grundlage ist der im Dezember 2025 veröffentlichte Länderleitfaden zu Syrien der zentralen EU-Asylbehörde. Die Leitlinie ist kein Gesetz, prägt aber die Asylpraxis in allen Mitgliedstaaten maßgeblich.

Die entscheidende Hürde im Asylverfahren

Die EU-Asylagentur bewertet darin, bei welchen Personengruppen eine sogenannte „wohlbegründete Furcht vor Verfolgung“ vorliegt. Diese Einschätzung ist zentral: Wer diese erste Hürde nicht nimmt, scheitert im Asylverfahren meist sofort. Genau hier setzt die neue Leitlinie sehr unterschiedliche Maßstäbe an.

EUAA-Direktorin Nina Gregori (Bild) verantwortet die EU-Asylleitlinien.IMAGO/Xinhua

IS-Nähe: Verfolgungsrisiko gilt „im Allgemeinen“

Für Personen mit zugeschriebenen oder vermuteten Verbindungen zum sogenannten Islamischen Staat fällt die Bewertung auffallend eindeutig aus. Die EU-Asylagentur hält fest, dass „im Allgemeinen“ von einem Verfolgungsrisiko auszugehen ist. Gemeint sind neben tatsächlichen Mitgliedern der Terrororganisation ,auch Familienangehörige, Bewohner früherer IS-Gebiete sowie Menschen aus großen Lagern im Nordosten Syriens.

Begründung: Diese Personen geraten häufig ins Visier bewaffneter Akteure – etwa der Syrischen Demokratischen Kräfte, einem militärischen Bündnis unter kurdischer Führung, oder von Sicherheitsdiensten der neuen syrischen Übergangsregierung. Willkürliche Festnahmen, Misshandlungen und kollektive Bestrafungen seien dokumentiert.

Die praktische Folge: Wer als IS-nah gilt, kommt deutlich leichter über die erste Hürde im Asylverfahren.

Frauen nach dem Fall von Baghouz 2019: IS-Verdacht kann in EU-Asylleitlinien die Schutzchance erhöhen.APA/AFP/Delil SOULEIMAN

Was gilt für tatsächliche IS-Mitglieder?

Bei tatsächlicher Zugehörigkeit zum Islamischen Staat verlangt die EU-Asylagentur eine besonders sorgfältige Prüfung. Die bloße Mitgliedschaft allein reicht nicht automatisch aus, um Schutz zu verweigern. Entscheidend ist, ob eine wissentliche Beteiligung an Terrorakten oder schweren Verbrechen nachweisbar ist.

Schutz für aktive IS-Mitglieder ist damit grundsätzlich nicht ausgeschlossen – allerdings müssen sie sich einer Ausschlussprüfung unterstellen.

Brisante Konsequenzen für Europas Sicherheit

Das ist kein Bruch mit der bisherigen Praxis, sondern entspricht dem geltenden europäischen Asylrecht. In der Praxis bleibt das heikel: Beteiligung an Terror in Kriegsgebieten ist oft schwer zu belegen. Beweise sind schwer zu beschaffen, Zeugenaussagen schwer zu bekommen. Selbst europäische Justizstellen sprechen von besonderen Herausforderungen, hohem Ressourcenaufwand und Problemen bei der Sicherung belastbaren Materials.

Das Risiko: Wo Nachweise fehlen, steigt das Risiko, dass Ausschlussgründe nicht greifen – obwohl sie im Raum stehen. Überdies stellt sich bei Personen, die sich dem „Islamischen Staat“ freiwillig angeschlossen haben, die brisante Frage, wie ernst eine Abkehr von der Ideologie tatsächlich ist.

Beweise fehlen oft: Terror-Verdacht ist im Verfahren schwer zu klären. Ob jemand in Kriegsgebieten Täter oder Mitläufer war, lässt sich oft kaum feststellen.GETTYIMAGES/zabelin

Christen: Schutz nur noch in Ausnahmefällen

Ganz anders fällt die Bewertung für syrische Christen aus. Hier bringt die neue Richtlinie eine spürbare Veränderung. Die EU-Asylagentur hält fest: Verfolgungshandlungen gegen Christen seien selten. Eine begründete Furcht vor Verfolgung könne daher nur noch in Ausnahmefällen angenommen werden.

Damit steht fest: Christsein allein gilt nicht mehr als ausreichender Schutzgrund.

Christliche Asylwerber müssen zusätzliche individuelle Risiken nachweisen – etwa konkrete Bedrohungen, besondere öffentliche Sichtbarkeit oder regionale Gefahrenlagen. In vielen Fällen endet das Verfahren damit bereits zu Beginn.

Die Asylaussichten für syrische Christen verschlechtern sich massiv mit den neuen EU-Richtlinien.www.euaa.europa.eu/Cover

Warum diese Neubewertung?

Die EU-Asylagentur begründet den Kurswechsel mit dem politischen Umbruch in Syrien. Das Assad-Regime als zentraler staatlicher Verfolger ist gestürzt, die neue Übergangsregierung betont offiziell den Schutz von Minderheiten, und Angriffe auf Christen würden nur noch vereinzelt auftreten.

Gleichzeitig bleiben Personen mit Nähe zum Islamischen Staat ein zentrales Ziel neuer Machthaber und Sicherheitskräfte. Ihr Gefährdungsrisiko gilt weiterhin als hoch, selbst wenn ihnen diese Nähe nur zugeschrieben wird.

Der Unterschied in der Praxis

Asylverfahren funktionieren in Stufen. Wer an der ersten Stufe – dem Verfolgungsrisiko – scheitert, ist draußen. Für IS-nahe Syrer bedeutet das: Ein Verfolgungsrisiko wird meist angenommen, das Verfahren läuft weiter. Für Christen bedeutet es: Ein Verfolgungsrisiko wird nur selten anerkannt – viele scheitern sofort.

Faktisch erleichtert IS-Nähe das Asylverfahren, während Christsein kaum noch trägt.

Kein Automatismus – aber eine klare Schieflage

Zwar betont die Europäische Union Asylagentur, dass es keinen automatischen Anspruch auf Asyl gibt. Doch die neue Leitlinie setzt sehr unterschiedliche Ausgangspunkte – und genau das macht sie politisch brisant.

Neu ist nicht, dass Personen mit zugeschriebenem IS-Bezug aus EU-Sicht als gefährdet gelten – diese Einschätzung bestand bereits vor dem Regimewechsel in Syrien. Geändert hat sich vor allem, wer als ihr Verfolger gilt: Das Assad-Regime fällt weg, andere Akteure rücken in den Fokus. Der große Bruch liegt bei Christen: Christsein gilt nun nur noch ausnahmsweise als Verfolgungsgrund. Damit wird das Schutzprofil christlicher Syrer deutlich abgewertet – ihr Verfolgungsrisiko wird ausdrücklich als selten eingestuft.

So entsteht ein scharfer Gegensatz: Bei IS-Nähe wird ein Verfolgungsrisiko meist angenommen – bei Christen nur noch in Ausnahmefällen.