Der Vorwurf des Kurz-Anwaltsteams: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) arbeite nicht objektiv, blende entlastende Fakten aus und setze bei ähnlichen Fällen völlig unterschiedliche Maßstäbe.

„Auffälligkeiten“ bei Inseraten? Laut Anwälten „nicht belegbar“

Die WKStA stützt ihren Verdacht maßgeblich auf einen angeblich „auffälligen“ Anstieg der Regierungsinserate ab 2016. Doch die Verteidigung hält dagegen: Die Zahlen würden das nicht hergeben.

Laut den Anwälten zeigen die langfristigen Medientransparenzdaten keinen Strukturbruch in den entscheidenden Jahren 2016 bis 2018. Im direkten Vergleich wurde im Jahr 2011 inflationsbereingt sogar mehr für Inserate ausgegeben. Auffällige Ausreißer gebe es nur in den Corona-Jahren 2020/21 – dort aber wegen Sondertöpfen.

Finanzministerium als Beispiel: „Trick mit dem Zeitfenster“

Besonders heftig wird die Analyse beim Finanzministerium kritisiert: Die WKStA schaue nur auf einen Ausschnitt – dadurch wirke es, als gäbe es ab 2016 einen „unnatürlichen Anstieg“. Die Anwälte sagen: 2015 gab es faktisch einen Inseratenstopp, danach sei man nur wieder auf Normalniveau zurückgekehrt.

Historisch sind Schwankungen normal

Ein Vergleich über mehrere Bundesregierungen zeige typische Wellenbewegungen – also rauf und runter. Die Verteidigung spricht von Scheinkorrelationen, wenn man sich nur einzelne Jahre herauspickt.

Der große Vorwurf – „Ungleichbehandlung“ & „Selektiv-Ermittlungen“

In der zweiten Stellungnahme wird es politisch brisant: Das Kurz-Team ortet eine selektive Ermittlungsführung – also: Bei manchen wird scharf hingeschaut, bei anderen nicht.

Ermittlungen gegen Stadt Wien: Millionen für Inserate und trotzdem eingestellt

Ein zentraler Vergleich: Wien soll laut RTR-Medientransparenzdaten 2022 rund 25,3 Millionen Euro für Inserate ausgegeben haben – deutlich mehr als andere Bundesländer. Trotzdem wurden die Ermittlungen später eingestellt. Die Anwälte kritisieren: Eine detaillierte, öffentlich nachvollziehbare Begründung gebe es nicht.

Klimaministerium: Millionen-Kampagnen „unbeachtet“

Als nächstes Beispiel nennt die Stellungnahme die mit 8 Mio. Euro budgetierte Kampagne für die Sanierungsoffensive oder „Raus-aus-Öl-Bonus“. Die Argumentation: Inhalte dieser Programme seien teilweise wortgleich in Parteiprogrammen der Grünen zu finden – strafrechtlich sei das aber nie so scharf bewertet worden wie bei ÖVP-Projekten.

Fazit der Verteidigung: Gleiche Sache – andere Bewertung

Während Inserate zur Bewerbung von ÖVP-Vorhaben als möglicher Missbrauch öffentlicher Mittel gesehen würden, blieben andere, strukturell ähnliche Kampagnen außen vor. Der Vorwurf: Doppelmoral im Ermittlungsmaßstab.

Kurz-Team: „Objektivitätsgebot verletzt“

In beiden Stellungnahmen zieht sich eine Linie durch: Die Verteidigung spricht von einer systematischen Vernachlässigung entlastender Fakten und verweist auf das Objektivitätsgebot. Die Botschaft ist klar: Nicht nur die Zahlen seien „nicht auffällig“ – sondern auch die Ermittlungslogik selbst sei fragwürdig.

Was jetzt?

Die Anwälte beantragen, dass die vorgelegten Daten, Grafiken und Vergleiche als entlastende Beweismittel berücksichtigt werden und die WKStA ihre Ausgangsthese überdenken müsse.