"Nicht strafrechtlich verurteilt": Gerald Grosz klagt Armin Wolf und Susanne Schnabl
Die ORF-Elefantenrunde am Donnerstagabend mit allen sieben Hofburg-Kandidaten hat ein juristisches Nachspiel: Armin Wolf und Susanne Schnabl haben Gerald Grosz vorgehalten, er sei bereits vor Gericht verurteilt worden. Grosz spricht von Kreditschädigung und klagt die beiden Moderatoren samt ORF.
Durchaus launig verlief zunächst das Gespräch, das die beiden ORF-Moderatoren Armin Wolf und Susanne Schnabl am Donnerstag mit Gerald Grosz, dem Herausforderer Van der Bellens, führten. Der Tonfall verschärfte sich merklich, als Schnabl auf ein Gerichtsverfahren aus dem Jahr 2007 zu sprechen kam.
"Nehmen Sie den Vorwurf in der Sekunde zurück"
“Ich bin nie vor Gericht gestanden”, erklärte der Präsidentschaftskandidat zunächst, woraufhin Schnabl umgehend widersprach: “Das stimmt nicht. Sie sind rechtskräftig verurteilt worden wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung”. Grosz hackte sofort ein: “Frau Schnabl, nein! Ich habe ein zivilrechtliches Urteil bekommen, und ich rate Ihnen jetzt eines: Wenn Sie jetzt nicht in der Sekunde den Vorwurf, den Sie insinuieren, nämlich den einer strafrechtlichen Verurteilung, zurücknehmen, dann nehmen Sie ihn in einer Belangsendung zurück.”
Und: “Ich bin kein einziges Mal strafrechtlich verurteilt worden. Ich habe so wie viele Politiker einen zivilrechtlichen Medien-Prozess verloren. Nehmen Sie den Vorwurf zurück.” Daraufhin Schnabl: “Es ist kein Vorwurf”, auch Wolf sprang ihr bei. Nun soll der Disput nachträglich geklärt werden – vor Gericht.
"Richter werden dem ORF das Handwerk legen!"
Auf Twitter stellt Grosz nun klar: “Ich habe im Jahr 2007 ein Säumnisurteil des LG für Zivilrechtssachen wegen Ehrenbeleidigung (ABGB 1330) erhalten. Ich wurde NIE wegen übler Nachrede (StGB 111) verurteilt und stand auch nie vor Gericht.”
Das soll nun auch vor Gericht geklärt werden: “Meine Rechtsvertretung klagt daher Herrn Armin Wolf und Frau Susanne Schnabl und den ORF wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung. Weiters wird gegen die zwei Genannten und Herrn Martin Thür eine Rundfunkbeschwerde wegen vorsätzlicher Kriminalisierung eines Wahlwerbers eingebracht. Die unabhängigen Richter unseres Landes werden diesen Damen und Herren im ORF das Handwerk legen!”
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