Die Antwort des Finanzministeriums kam rasch. Nur die entscheidende Frage blieb offen. Hat die Regierung bei ihrer Reform des Familienbonus Plus übersehen, dass ausgerechnet Nichterwerbstätigkeit für Mütter rein steuerlich günstiger sein kann als eine niedrige Teilzeitbeschäftigung?

In ihrer Folgenabschätzung erwähnt die Regierung den Alleinverdienerabsetzbetrag mit keinem Wort. Dabei kann Nichterwerbstätigkeit durch das Zusammenspiel zwischen Familienbonus-Reform und Alleinverdienerabsetzbetrag rein steuerlich günstiger sein als niedrige Teilzeit – der exxpress berichtete. Wurde das übersehen?

Das Ministerium erläutert auf exxpress-Anfrage ausführlich Ziel und Ausgestaltung der Neuregelung. Auf die mögliche Steuerfalle geht es jedoch nicht ein.

Lesen Sie auch

Familien Zahlen Drauf Regierung Bestraft Teilzeit Muetter

Die Steuerfalle ganz einfach erklärt

Der Familienbonus Plus senkt direkt die Einkommensteuer der Eltern – um bis zu rund 2.000 Euro pro minderjährigem Kind und Jahr. Bisher konnten Eltern im gemeinsamen Haushalt weitgehend frei entscheiden: Entweder beide nutzten je die Hälfte oder ein Elternteil den gesamten Bonus.

Ab 2027 ist der Vollbezug grundsätzlich nicht mehr möglich, sobald kein Kind unter vier Jahren mehr im Haushalt lebt. Dann bleiben nur noch die Aufteilungen 75 zu 25 oder 50 zu 50 Prozent.

Das klingt technisch, kann Familien aber Hunderte Euro kosten. Arbeitet der Vater Vollzeit und die Mutter nur wenige Stunden, zahlt sie häufig zu wenig Einkommensteuer, um ihren künftig verpflichtenden Anteil von 25 Prozent vollständig zu nutzen. Von rund 500 Euro kann in dem Rechenbeispiel nur 107 Euro abgezogen werden. 393 Euro verfallen.

Gleichzeitig wirkt der Alleinverdienerabsetzbetrag in die entgegengesetzte Richtung. Nimmt die Mutter eine Beschäftigung auf oder arbeitet sie mehr und überschreitet dadurch die Einkommensgrenze, verliert der Haushalt bei einem Kind 612 Euro Steuerentlastung. Ihre eigene Steuerlast kann dennoch zu niedrig bleiben, um den Familienbonus voll auszuschöpfen.

Mutter arbeitet – Familie zahlt 612 Euro mehr

Die konkrete Rechnung unter der neuen Regelung zeigt das Paradox: Arbeitet die Mutter Teilzeit, zahlen beide Eltern zunächst zusammen 3.139 Euro Einkommensteuer. Vom Familienbonus können sie nur 1.607 Euro nutzen. Übrig bleiben 1.532 Euro Steuer.

Arbeitet die Mutter gar nicht, zahlt nur der Vater 3.032 Euro. Nach Abzug von 1.500 Euro Familienbonus und 612 Euro Alleinverdienerabsetzbetrag bleiben 920 Euro Steuer.

Der Haushalt zahlt bei niedriger Teilzeit somit 612 Euro mehr – exakt die Höhe des verlorenen Alleinverdienerabsetzbetrags.

Natürlich erhöht das zusätzliche Gehalt in aller Regel das gesamte Haushaltseinkommen. Doch rein steuerlich wird Nichterwerbstätigkeit günstiger behandelt als niedrige Teilzeit.

Diesen Gegenanreiz hat die Reform nicht geschaffen: Er bestand durch den Alleinverdienerabsetzbetrag bereits zuvor. Brisant ist aber, dass die Regierung nun ausdrücklich mehr Erwerbsarbeit fördern will, diese Wechselwirkung in ihrer Folgenabschätzung jedoch mit keinem Wort darstellt. Der eXXpress hatte auf diesen blinden Fleck bereits am Donnerstag hingewiesen.

Ministerium erklärt die Reform – nicht den Widerspruch

Das Finanzministerium betont in seiner Stellungnahme, die Änderung solle „Anreize für Erwerbsarbeit“ verstärken. Zugleich sollen die verfügbaren Einkommen von Männern und Frauen einander angenähert werden.

Erwerbsarbeit werde zusätzlich durch den Ausbau sozialer Angebote erleichtert. Als Beispiel nennt das Ministerium das zweite verpflichtende Kindergartenjahr.

Nicht beantwortet wird jedoch die zentrale Frage: Wurde die Wechselwirkung mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag geprüft? Ebenso wenig erklärt das Ministerium, weshalb dieser mögliche Gegeneffekt in der Folgenabschätzung nicht vorkommt.

NEOS: Entscheidend sei das gesamte Einkommen

Auch die NEOS halten an der Reform fest. „Unser Ziel ist ein Familienmodell, in dem beide Eltern berufstätig sein und wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen können“, erklärt die Partei gegenüber dem exxpress.

Dafür seien zusätzliche Kindergartenplätze und ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung notwendig. Entscheidend sei die Gesamtwirkung: „Wenn beide Eltern den Familienbonus nutzen können und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ausweiten, steigt in der Regel auch das Haushaltseinkommen.“

Das stimmt: Wer zusätzlich arbeitet, bringt normalerweise mehr Geld nach Hause. Die konkrete Steuerfrage beantwortet das Statement allerdings nicht. Die NEOS sagen weder, ob der mögliche Gegeneffekt bei der Beschlussfassung berücksichtigt wurde, noch ob sie deshalb Änderungsbedarf sehen.

130 Millionen Euro zusätzlich für den Staat

Klar beziffern kann das Finanzministerium hingegen die Budgetwirkung. 2027 soll die Änderung dem Staat ein Mehraufkommen von 50 Millionen Euro bringen. Ab 2028 werden jährlich 130 Millionen Euro erwartet. Diese Mehreinnahmen entstehen, weil Familien künftig weniger Steuerentlastung ausschöpfen können.

Die neue Pflichtaufteilung ist daher nicht nur ein gesellschaftspolitisches Lenkungsinstrument. Sie ist zugleich ein Beitrag zur Budgetsanierung.

Zentrale Fragen bleiben offen

Ungeklärt ist außerdem, wie viele Menschen tatsächlich betroffen sind. Im Text der Folgenabschätzung ist von rund 350.000 betroffenen Kindern die Rede. Eine Tabelle bezeichnet dieselbe Zahl dagegen als „Bezieherinnen und Bezieher des Familienbonus Plus“. Ob damit Kinder oder Antragsteller gemeint sind, beantwortet das Finanzministerium in seiner ersten Stellungnahme nicht.

Ebenso offen bleibt, mit wie vielen Frauen die Regierung rechnet, die wegen der Reform tatsächlich eine Beschäftigung aufnehmen oder ihre Arbeitszeit erhöhen. Damit lässt sich nicht überprüfen, ob der erwartete Verhaltenswechsel realistisch ist – oder ob vor allem die Familien weniger Steuerentlastung erhalten.

ÖVP verweist ans Ministerium, SPÖ schweigt

Die ÖVP nahm zu den Folgen der Reform nicht selbst Stellung. Sie verwies den exxpress an das Finanzministerium beziehungsweise an das zuständige Staatssekretariat. Von der SPÖ kam bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme.

ÖVP, SPÖ und NEOS hatten die Neuregelung am 8. Juli gemeinsam im Nationalrat beschlossen. Damit bleibt die entscheidende Frage vorerst unbeantwortet: Hat die Regierung den steuerlichen Gegeneffekt übersehen – oder nimmt sie ihn bewusst in Kauf?