Alle zahlen, aber nicht alle dürfen rein. Die ÖH Uni Wien veranstaltete im Februar 2026 Events, die explizit nur für nicht-weiße Studierende zugänglich waren – und verschickte die Einladungen trotzdem an alle. Jetzt hat das Wissenschaftsministerium Stellung genommen.

Die Einladung – und der Haken

Im Februar 2026 verschickte die Österreichische Hochschülerschaft an der Universität Wien eine Sonderaussendung zum „Black History Month” an sämtliche Studierende der Uni Wien – also auch an jene, die laut Ausschreibung gar nicht teilnehmen durften. Darin angekündigt: ein Workshop zum Thema rassistische Polizeigewalt, der als „BIPoC-only” ausgeschrieben war – also ausschließlich für Schwarze, Indigene und People of Color. Weiße Studierende: ausgeschlossen. Darüber hinaus organisierte die ÖH für den 27. Februar einen gemeinsamen Besuch der Performance „ANTI-MUSE – to those yet to come” im Tanzquartier Wien – ebenfalls explizit nur für „Black Students”.

Die Einladung zum Workshop gegen rassistische Polizeigewalt.
Die Einladung zum Workshop gegen rassistische Polizeigewalt.

Das Pikante daran: Die ÖH wird durch Pflichtbeiträge aller Studierenden finanziert – unabhängig von Hautfarbe oder Herkunft. Wer zahlt, darf aber nicht überall rein. „Es ist absolut inakzeptabel, dass die ÖH Uni Wien Pflichtbeiträge von Studenten dafür verwendet, um politisch einseitige Veranstaltungen zu organisieren.” — FPÖ-Studentensprecher Manuel Litzke

Die Einladung zum Workshop gegen rassistische Polizeigewalt.
Die Einladung zum Workshop gegen rassistische Polizeigewalt.

FPÖ fragt nach – Ministerium winkt ab

FPÖ-Nationalratsabgeordneter Manuel Litzke stellte daraufhin eine parlamentarische Anfrage an Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ). Seine Kernfrage: Ist das mit dem Gleichbehandlungsgesetz vereinbar? Sind dafür öffentliche Mittel geflossen?

Die Antwort des Ministeriums vom 24. April 2026 fällt eindeutig aus – zugunsten der ÖH. Holzleitner erklärt, dem Ministerium seien „keine formellen Hinweise oder Meldungen bekannt geworden”, dass Studierende „in rechtlich relevanter Weise” ausgeschlossen worden seien. Die Veranstaltungen seien als sogenannte „Safer Spaces” einzuordnen – also als Schutzräume für von Rassismus betroffene Menschen. Ein befristeter, thematisch beschränkter Safer Space sei als „zulässige Antidiskriminierungsmaßnahme” einzuordnen. Öffentliche Fördermittel seien für diese konkreten Veranstaltungen nicht geflossen.

Das Argument des Ministeriums – und seine Schwäche

Das Ministerium stützt sich dabei auf den FRA-Bericht „Being Black in the EU” aus dem Jahr 2023, wonach über 70 Prozent der Menschen afrikanischer Herkunft in Österreich Rassismus erlebt haben. Safer Spaces seien demnach verhältnismäßige Gegenmaßnahmen. Gleichzeitig räumt Holzleitner ein: Der Gleichheitsgrundsatz verbiete Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft grundsätzlich – „schließt aber nicht aus”, solche Schutzräume zu schaffen.

Was das Ministerium nicht beantwortet: Warum wurden die Einladungen an alle Studierenden verschickt – auch an jene, die gar nicht teilnehmen durften? Und wie verträgt sich die Praxis mit dem eigenen Grundsatz der ÖH, wonach alle Projekte „frei von jeder Form von Diskriminierung” sein sollen? Auf diese Fragen geht die Anfragebeantwortung mit keinem Wort ein. Ebenso unbeantwortet: Wie plant das Ministerium sicherzustellen, dass Universitäten Orte der Bildung für alle bleiben? Und warum wurden trotz des bestehenden Rechtsrahmens keine Maßnahmen gesetzt, als die Ausgrenzung öffentlich wurde? Auf diese Fragen verweist Holzleitner nur pauschal auf bestehende Aufsichtsmechanismen – ohne zu erklären, warum sie im konkreten Fall offenbar nicht gegriffen haben.

Kein Einzelfall – und keine Konsequenzen

Das Ministerium hält fest: Es liegen keine Fälle vor, in denen vergleichbare Veranstaltungen von Hochschülerschaften je beanstandet worden wären. Neue Richtlinien seien nicht geplant – der bestehende Rechtsrahmen sei „klar, umfassend und ausreichend”. Eine Selbstkritik, warum die Einladung trotzdem an alle verschickt wurde, sucht man in der Antwort vergeblich.

Für Litzke ist damit eine Frage unbeantwortet geblieben, die über den konkreten Fall hinausgeht: Wenn eine Organisation, die für alle Studierenden Pflichtbeiträge einhebt, Veranstaltungen nach Hautfarbe trennt – und das Ministerium das absegnet – was bedeutet das dann für den Gleichbehandlungsgrundsatz an österreichischen Universitäten?