In Luxemburg fiel eine wegweisende Entscheidung: Das EU-Gericht wies Österreichs Klage gegen die Einstufung von Gas und Atomkraft als nachhaltig zurück. Die Richter stützen die Linie der EU-Kommission und führen fehlende Alternativen im Energiemix als Begründung an. Österreich sieht darin jedoch eine massive Verharmlosung von Risiken.

Niederlage für Wien in Luxemburg

Das EU-Gericht in Luxemburg hat am Mittwoch die Klage Österreichs gegen die Einstufung von Atomenergie und Gas als nachhaltig abgewiesen. Anfang 2022 war die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung nach langen Diskussionen erweitert worden. Sie soll Investitionen in umweltfreundliche Projekte lenken und wirtschaftliche Aktivitäten nach ökologischen Standards klassifizieren.

Laut einer Pressemitteilung überschritt die EU-Kommission mit der Aufnahme von Atomkraft und Gas in die Nachhaltigkeitsregeln nicht ihre Befugnisse. Sie durfte annehmen, dass Kernenergie fast keine Treibhausgase verursacht und erneuerbare Alternativen derzeit nicht in ausreichendem Maß verfügbar sind.

Nachhaltig – aber nur unter Auflagen

Die Verordnung legt fest, dass Investitionen in Atom- oder Gaskraftwerke nur dann als nachhaltig gelten, wenn strengste technische Standards eingehalten werden. Gasprojekte müssen zudem klimaschädlichere Kohlekraftwerke ersetzen.

Für die Finanzbranche ist diese Entscheidung von besonderer Bedeutung: Die Taxonomie legt fest, welche Investitionen als „grün“ eingestuft werden dürfen – und beeinflusst somit direkt die Lenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Projekte.

Österreichs Widerstand

Österreich stemmt sich seit Jahrzehnten gegen Atomkraft – schon 1978 wurde ihre Nutzung im Land ausgeschlossen. Mit seiner Klage wollte Wien die gesamte Verordnung kippen. Insgesamt führte die Republik 16 Klagegründe an. Unter anderem wirft sie der Kommission vor, die Gefahren schwerer Reaktorunfälle und die ungelöste Frage hochradioaktiver Abfälle zu verharmlosen.

Bereits im Juni 2023 hatte das Gericht eine ähnliche Klage eines deutschen EU-Abgeordneten zurückgewiesen. Begründung: Einzelpersonen seien in dieser Frage nicht klageberechtigt.

Auch wenn Wien nun eine juristische Niederlage einstecken muss, ist das Verfahren nicht abgeschlossen. Österreich kann gegen das Urteil beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Rechtsmittel einlegen.