ÖVP macht ernst: Strafanzeige gegen grüne Ministerin Gewessler eingebracht
Post für den Staatsanwalt: Die ÖVP bringt am heutigen Donnerstag die angekündigte Strafanzeige wegen angeblichen Amtsmissbrauchs gegen die grüne Klimaministerin Leonore Gewessler ein. Die Ressortchefin aus der eigenen Regierungskoalition soll mit ihrem Ja zum EU-Renaturierungsgesetz “wissentlich ihre Befugnisse missbräuchlich ausgeübt” haben.
Die Hintergründe sind inzwischen hinlänglich bekannt. Wie vom eXXpress mehrfach berichtet, hat die grüne Umweltministerin in Luxemburg im Alleingang für das umstrittene EU-Renaturierungsgesetzt gestimmt und damit überhaupt erst für die notwendige Mehrheit zum Beschluss gesorgt.
Ein Votum gegen den größeren Koalitionspartner ÖVP und die meisten Bundesländer sowie ohne Abstimmung mit dem ÖVP-geführten Landwirtschaftsministerium. Für Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat Gewessler damit eines Gesetzes- und Verfassungsbruch begangen, für die Volkspartei und ihren Kanzler Karl Nehammer ist die grüne Ministerin seitdem “persona non grata”.
Ausgang des Verfahrens völlig offen
Während Nehammer die Abstimmung bis vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten will, versucht es die Partei auf ein paar Ebenen unterhalb. Wie von ÖVP-General Christian Stocker angekündigt, hat sie Gewessler wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs bei der Staatsanwaltschaft in Wien angezeigt.
Die Argumente in der von der Kanzlei des Rechtsanwalts Werner Suppan verfassten Strafanzeige: Gewesslers Zustimmung auf EU-Ebene sei “nach innerstaatlichem österreichischen Recht zu Unrecht erfolgt und verstößt gegen die einschlägigen verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben”, heißt es darin. Es sei eine ablehnende einheitliche Stellungnahme der Bundesländer vorgelegen, außerdem habe die Ministerin nicht das Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium hergestellt.
Ob die Anzeige Aussicht auf Erfolg hat, bezweifeln viele Juristen. Gewessler müsste der Vorsatz für einen Amtsmissbrauch nachgewiesen werden. Ob eine Abstimmung bei der EU überhaupt einen hoheitlichen Akt im Inland darstellt, ist strittig. Nur einen solchen aber umfasst der Amtsmissbrauchs-Strafbestand.
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