OLG Innsbruck hebt Schuldsprüche gegen Oberstaatsanwalt Fuchs auf
Aufatmen bei Johann Fuchs: Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft wurde im August wegen der Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt. Nun wurden die Schuldsprüche vom OLG Innsbruck aufgehoben.
In der Causa Fuchs hat das Oberlandesgericht Innsbruck die Schuldsprüche des Landesgerichts Innsbruck vom August aufgehoben. Johann Fuchs, der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, war wegen der Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss zu einer unbedingten Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden. Nun muss über die Strafsache am Landesgericht Innsbruck neu verhandelt und entschieden werden, hieß es.
Fuchs legte Berufung ein
Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Seine geltend gemachten Begründungs- und Feststellungsmängel zur Frage, ob ein Aussagenotstand vorlag, waren zutreffend, begründete das Oberlandesgericht in einer Aussendung die nunmehrige Entscheidung.
Aussage im März 2021
Im Ibiza-Untersuchungsausschuss im März 2021 hatte er vor den Abgeordneten des Parlaments ausgesagt, sich nicht erinnern zu können, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben. Pilnacek machte am Mittwoch in Innsbruck von seinem Zeugenrecht auf Aussageverweigerung Gebrauch.
Kommentare