ORF-Chaos: Vorsitz-Wahl muss neu durchgeführt werden
Im ORF-Stiftungsrat steht eine außergewöhnliche Korrektur an: Sämtliche Beschlüsse der vergangenen zwei Sitzungen müssen neu gefasst werden. Dazu zählt auch die Wahl des Vorsitzes, die im Juni erfolgt war. Grund für diesen Schritt sind zwei Publikumsrats-Besetzungen aus dem Frühjahr, die Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit dem ORF-Gesetz ausgelöst hatten.
Mit Gertrude Aubauer und Beatrix Karl wurden zwei Personen in den Publikumsrat entsandt, die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung aktive Parteifunktionen innehatten – Aubauer als stellvertretende Obfrau der ÖVP-Senioren, Karl als stellvertretende Landesvorsitzende des ÖAAB. Das ORF-Gesetz untersagt jedoch solche Parteifunktionen in Aufsichtsgremien. Besonders heikel: Aubauer wurde später sogar in den Stiftungsrat gewählt, beide traten jedoch vor der konstituierenden Sitzung zurück, wodurch das Gremium nur mit 34 statt 35 Mitgliedern startete.
Kritik, Warnungen und politische Brisanz
Bereits damals wies Peter Westenthaler darauf hin, dass die Beschlüsse rechtlich heikel sein könnten. Nun sieht er seine Warnungen bestätigt und spricht von einem „Total-Versagen“. In der aktuellen Berichterstattung von oe24 wird festgehalten, dass Westenthaler sowohl ÖVP als auch SPÖ Verantwortung zuschreibt. Laut ihm sei der Vorgang „gesetzeswidrig“, und er fordert: „Medienminister Babler müsste eigentlich zurücktreten.“
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