Das Ehepaar Mahrer nahm die Entscheidung an. Ein Staatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sah in einer ersten kurzen Stellungnahme keine Gründe, die gegen die diversionelle Erledigung sprechen würden. Die WKStA werde sich nicht gegen die Diversion aussprechen. Karl Mahrer muss – innerhalb von 14 Tagen – 46.250 Euro bezahlt, seine Frau muss 17.000 Euro bezahlen.

Der vorsitzende Richter begründete die Annahme der Diversion anschließend. Einen Vergleich mit der schlussendlich aufgehobenen Diversion des ÖVP-Politiker August Wöginger wies er klar ab. Im Fall Mahrers gehe es nicht um Amtsmissbrauch oder Postenschacher. Weiters gehe es auch nicht um öffentliche Gelder. Karl Mahrer sei zu dem Zeitpunkt der Vorwürfe noch nicht in der Politik gewesen. Der Richter verwies auch auf vorangegangene Diversionen in der Wienwert-Causa. So hatten die FPÖ-Politiker Johann Gudenus und Markus Tschank bereits im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe per Diversion beigelegt.