Pensions-Hammer ab 2026: Später in Pension, weniger Geld
Die Pensionsanpassung fällt künftig geringer aus, das Antrittsalter steigt – und das schon ab 2026. Während die Regierung auf Milliarden-Ersparnisse hofft, sprechen AK und ÖGB von einem massiven Eingriff in bestehende Lebenspläne. Besonders Frauen und ältere Arbeitnehmer könnten verlieren.
Die ersten Änderungen im Pensionssystem stehen seit Freitag fest – und stoßen auf breite Kritik. Ab 1. Jänner 2026 wird das Antrittsalter für die Korridorpension schrittweise angehoben, ebenso die nötigen Versicherungsjahre. Obwohl viele Institutionen den Reformbedarf anerkennen, sorgen sowohl der enge Zeitplan als auch kurzfristige Änderungen für Unmut.
Mit der Reform verfolgt die Bundesregierung ein Einsparungsziel von rund einer Milliarde Euro pro Jahr – spätestens ab 2029.
Was ist neu ab 2026?
Vorweg die nun konkret beschlossenen Punkte:
Anhebung des frühestmöglichen Pensionsantrittsalters von 62 auf 63 Jahre, in Zwei-Monats-Schritten.
Erhöhung der notwendigen Versicherungsjahre von 40 auf 42 Jahre.
Reduktion der ersten Pensionsanpassung auf 50 Prozent – unabhängig davon, in welchem Monat man in Pension geht.
Für Altersteilzeit-Vereinbarungen, die vor dem 1. April 2025 abgeschlossen wurden, bleibt es beim alten Antrittsalter.
Weiters für heuer angekündigt: eine Teilpension sowie ein Nachhaltigkeitsmechanismus, der künftige Regierungen zu weiteren Reformen verpflichten soll, falls die aktuellen Maßnahmen nicht ausreichen.
Kritik: Zu schnell, zu hart, zu unverständlich
Viele Institutionen zeigen zwar Verständnis für den Reformbedarf, kritisieren aber das Tempo und einzelne Inhalte der Gesetzesnovelle. So unterstützt etwa die Arbeiterkammer (AK) die Einsparungsziele grundsätzlich – „alle Bevölkerungsgruppen müssen einen Beitrag leisten“ –, doch es überwiegt die Kritik. Besonders der enge Zeitrahmen und die sozialen Auswirkungen stoßen auf Ablehnung.
Die kurze Begutachtungsfrist beanstandet der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt und weist darauf hin, dass „die Frist für die Begutachtung in der Regel sechs Wochen dauern sollte“ – eine Woche sei zu wenig, um die Tragweite der Reform seriös zu bewerten.
Bei der Korridorpension sieht der Verfassungsdienst einen Eingriff in den Vertrauensschutz: „Der Eingriff darf nicht unverhältnismäßig plötzlich eintreten.“ Es müsse sichergestellt werden, dass „Betroffene noch keine – insbesondere finanziellen – Dispositionen getroffen haben, die ihnen durch das Wirksamwerden der Normen unverhältnismäßig zum Nachteil gereichen würden”, so die sperrige Stellungnahme.
Lebensplanung wird umgeworfen
Auch die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) kritisiert die nun entstehende Verunsicherung bei der Lebensplanung: „Viele haben ihre Lebensplanung im Vertrauen auf die derzeitigen Regeln abgestimmt – im Besonderen auf die Möglichkeit, mit Vollendung des 62. Lebensjahres in die Korridorpension einzutreten.“
Diese Ansicht teilt auch die Arbeiterkammer (AK) und gibt zu bedenken, dass „Betroffene nun gezwungen sein könnten, sich für einige Monate beim AMS zu melden und dort eine Geldleistung – zulasten des Budgets – in Anspruch zu nehmen.“
Frauen sind die großen Verlierer der Reform
Der Österreichische Frauenring, eine Dachorganisation österreichischer Frauenvereine, sieht Frauen, die meist in ihrem Leben mit Doppel- und Dreifachbelastung konfrontiert sind, als die großen Verlierer der Reform. „Mit der schrittweisen Anhebung ihres Pensionsantrittsalters auf 65 Jahre leisten Frauen ohnehin schon einen großen Beitrag zum Pensionssystem.”
Neben dem Frauenring geben auch die Arbeiterkammer und der Gewerkschaftsbund zu bedenken, dass es Frauen aufgrund von Lücken im Versicherungsverlauf möglicherweise nicht schaffen, auf die notwendigen Versicherungsjahre für die Korridorpension zu kommen.
Industriellenvereinigung: Reform geht nicht weit genug
Ganz andere Töne schlägt die Industriellenvereinigung (IV) an. Sie begrüßt nicht nur die Reform der Korridorpension, sondern fordert darüber hinaus noch weitere, „dringend gebotene Schritte”.
Doch diese Bedenken der IV sind schnell zu zerstreuen, die Regierung hat bereits weitere Änderungen angekündigt: Noch heuer will man eine Teilpension und einen Nachhaltigkeitsmechanismus beschließen. Letzterer soll eine künftige Regierung dazu zwingen, weitere Maßnahmen im Pensionsbereich zu setzen, wenn die jetzigen nicht ausreichen.
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