Mit den seit Mittwoch vorliegenden Inflationswerten von 3,6 Prozent liegt nun auch die Grundlage für die kommende Pensionsanpassung vor. Der voraussichtliche gesetzliche Anpassungswert ergibt sich aus den durchschnittlichen Inflationswerten (Mittelwert) der Monate von August 2024 bis Juli 2025. Demnach liegt der Anpassungsfaktor voraussichtlich bei 2,66 Prozent. Die Politik kann freilich auch höhere oder geringere Zuwendungen beschließen.

Die Regierung hat sich bisher offiziell nicht dazu geäußert, wie sie mit der Pensionserhöhung heuer umzugehen gedenkt. Die wirtschaftliche und budgetäre Lage verlange “bei den Pensionsanpassungen ein umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln”, hieß es Anfang August dazu aus dem Bundeskanzleramt. Das Sozialministerium betonte damals zudem, dass man “an einer sozialen, gerechten und nachvollziehbaren Lösung zum Wohle der älteren Generation und der Gesamtgesellschaft” arbeite.

Das Balkendiagramm zeigt die gesetzlichen Anpassungswerte und die tatsächlichen Pensionserhöhungen in Österreich von 2018 bis 2026. 2026 liegt der gesetzliche Wert bei 2,7 Prozent. Quelle: Sozialministerium/Statistik Austria.

Pensionen steigen – Familienleistungen weiterhin von der Valorisierung ausgenommen

Im heurigen Jahr waren die Pensionen um den gesetzlichen Anpassungsfaktor von 4,6 Prozent erhöht worden – gedeckelt bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro monatlich. Um denselben Wert wie die Pensionen sollten grundsätzlich auch Familien- und Sozialleistungen steigen, für die einkommensunabhängigen Leistungen – also etwa Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld – wurde die Valorisierung jedoch für zwei Jahre ausgesetzt.

Der Anpassungsfaktor war bereits Anfang August nach der Schnellschätzung der Statistik Austria grundsätzlich festgestanden, mit den nun vorliegenden definitiven Inflationszahlen für diesen Zeitraum liegen nun die harten Daten vor.