Der Fall um den verstorbenen Sektionschef Christian Pilnacek wird für die breite Öffentlichkeit immer unübersichtlicher. U-Ausschuss, Kreutner-Kommission, Laptop, Handy, Smartwatch, Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und mehrere Staatsanwaltschaften: Selbst politisch interessierte Leser verlieren da leicht den Überblick. Tatsächlich geht es im seit Jänner 2026 laufenden U-Ausschuss nicht nur um den Tod Pilnaceks, sondern vor allem um die Frage, ob Ermittlungen und mögliche Einflussnahmen korrekt abliefen.

Im exxpressTV-Interview widerspricht die Rechtsanwältin Linda Poppenwimmer nun einem zentralen Narrativ: dem Verdacht, die Polizei habe vertuscht oder politisch gesteuert gehandelt. Wer echte Aufklärung will, sollte nicht pauschal auf Polizisten zeigen, sondern dort hinschauen, wo die offenen Fragen tatsächlich liegen.

Die Anwältin berät im Auftrag des Innenministeriums Polizeibeamte für den U-Ausschuss und hat bereits eine Polizistin aus dem Umfeld der Pilnacek-Ermittlungen in einem Medienverfahren vertreten.

Der verschwundene Laptop – und wer wirklich davon wusste

Pilnaceks Laptop, über den seit Monaten spekuliert wird, war laut Poppenwimmer nie bei jenen Behörden, die den Todesfall untersuchten. Der Vorwurf, die Polizei habe ein Schlüsselstück unterdrückt, greife daher ins Leere. Überdies: Warum hätte sich die Polizei im Todesverfahren überhaupt für den Laptop interessieren sollen, wenn es keinen konkreten Hinweis auf Fremdverschulden gab? Poppenwimmer: „Für sämtliche weiteren Maßnahmen hätte es einen konkreten Verdacht gebraucht.“

Für sie liegt die Brisanz aber woanders. „Die Polizei wusste am Anfang gar nicht, dass dieser Laptop existiert oder da ist.“ Als Polizei und später auch die WKStA nach dem Gerät fragten, verneinten zwei Frauen aus Pilnaceks unmittelbarem Umfeld Wahrnehmungen dazu – obwohl ihnen sein Verbleib offenbar bekannt war.

Poppenwimmer (r.) im TV-Interview mit exxpress-Redakteur Stefan Beig (l.).EXXPRESS/EXXPRESS

Danach ging der Laptop durch mehrere private Hände, wurde weitergereicht, ausgewertet und offenbar verändert. Poppenwimmers Fazit ist eindeutig: „Der Datenbestand ist nicht mehr authentisch.“ Die heikle Frage lautet für sie daher nicht, warum die Polizei den Laptop nicht sofort sicherte, sondern wer ihn zurückhielt, weitergab und die Ermittler über seinen Verbleib womöglich falsch informierte.

Handy und Smartwatch: juristisch nicht dasselbe

Ein weiterer Streitpunkt: Warum wurde die Smartwatch ausgewertet, das Handy aber nicht? Poppenwimmer zieht hier eine klare juristische Linie. Die Smartwatch befand sich am Leichnam und gelangte automatisch in den Zugriff der Ermittler. Das Handy hingegen blieb im Haus.

Der Tod von Christian Pilnacek beschäftigt Politik und Justiz bis heute – viele Fragen sind weiter offen.APA/HANS PUNZ

Für dessen Sicherstellung hätte es einen konkreten Verdacht gebraucht – eben Hinweise auf ein Fremdverschulden. Genau dieser fehlte aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Damit wird ein Punkt zentral, der in der politischen Debatte oft untergeht: Nicht alles, was interessant erscheint, ist automatisch auch rechtlich verwertbar oder zulässig.

Fremdverschulden oder nicht – das ist der Kern

Poppenwimmer betont einen entscheidenden Unterschied: Für die Strafverfolger war zunächst nur eine Frage zentral – gibt es Hinweise auf Fremdverschulden? Ob es sich am Ende um Suizid oder Unfall handelt, ist strafrechtlich zweitrangig, solange kein Täter im Raum steht.

Genau hier sieht sie einen Denkfehler in der öffentlichen Diskussion: Viele Debatten vermischen Todesumstände, politische Fragen und Ermittlungsdetails zu einem einzigen großen Verdachtskomplex. Juristisch sind das jedoch völlig unterschiedliche Ebenen.

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Falscher Fokus? Die wirklich brisante Ebene liegt woanders

Poppenwimmer unterstreicht: Beim Bemühen um Aufklärung offener Fragen – etwa mutmaßlicher politischer Einflussnahme auf Pilnacek – liege der Fokus falsch. Denn politisch brisant ist die Causa weiterhin. Ausgangspunkt war eine Tonaufnahme, in der Pilnacek selbst über möglichen politischen Druck auf Ermittlungen sprach. Genau deshalb wurde Ende 2023 die Kreutner-Kommission eingesetzt.

Wenn Laptop- oder Handydaten relevant sind, dann aus dieser Perspektive: mögliche Einflussnahmen, Netzwerke, Kontakte – nicht der Todesfall selbst. Möglicherweise wird im falschen Verfahren nach der falschen Geschichte gesucht.

Was ist die Kreutner-Kommission überhaupt?

Die Kreutner-Kommission wurde Ende 2023 von der damaligen Justizministerin Alma Zadić (Grüne) eingesetzt. Anlass war die Veröffentlichung der Tonaufnahme mit Pilnaceks Vorwürfen über politischen Druck auf die Justiz.

Geleitet wurde das Gremium vom Korruptionsexperten Martin Kreutner. Es sollte mögliche Einflussnahmen auf Ermittlungen über viele Jahre untersuchen – auf Basis von Akten und freiwilligen Aussagen. Im Juli 2024 legte die Kommission ihren Bericht vor – mit teils schweren Vorwürfen über problematische Verhältnisse zwischen Politik und Justiz.

Mehr Fragen als Antworten?

Genau hier setzen Poppenwimmers Fragen an die Kommission an. Wie wurden Fälle ausgewählt? Wer wurde befragt – und warum? Wie belastbar sind die Ergebnisse?

Gerade weil der Bericht politische Forderungen ausgelöst hat, gewinnen diese Fragen an Gewicht. Dabei geht es um jene Instanzen, die eigentlich Aufklärung hätten liefern sollen.

Pauschalverdacht gegen Polizisten?

Deutlich wird Poppenwimmer auch bei Forderungen nach weiteren Maßnahmen gegen Polizeibeamte, etwa bei Datenauswertungen oder rückwirkenden Zugriffen. Solche Schritte hält sie für rechtlich problematisch – und vor allem für gefährlich, weil sie einen pauschalen Verdacht gegen ganze Gruppen von Beamten erzeugen.

Wer Aufklärung will, sollte genauer hinschauen – aber an der richtigen Stelle.