Plakolm: „Die Scharia ist etwas, was nicht mit unserer Verfassung vereinbar ist.“
Ein Wiener Gericht erklärte einen Schiedsspruch nach islamischem Recht für gültig – Kritiker warnen vor gefährlicher Paralleljustiz.Einen Tag später reagiert Integrationsministerin Claudia Plakolm im exklusiven exxpress-Interview mit klarer Ansage.
Unglaublich, aber wahr: Ein Wiener Gericht bestätigte einen Schiedsspruch nach Scharia-Recht über 320.000 Euro. Das Urteil schlug hohe Wellen, Juristen und Bürger warnten vor einem Dammbruch in Richtung Paralleljustiz. Am Tag danach bezieht Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm im exklusiven Gespräch mit dem exxpress Stellung – und macht unmissverständlich klar: Österreichs Verfassung und Gesetze gelten für alle.
Skandal-Urteil sorgt für Aufregung
Am Montag hatte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (47 R65/25v) entschieden, dass ein Schiedsspruch nach islamischem Recht („Ahlus-Sunnah wal-Jamaah“) in Österreich gültig ist. Konkret ging es um eine Zahlung von 320.000 Euro. Pikant: Das Gericht stellte ausdrücklich klar, dass es nicht zu prüfen habe, welche islamischen Regeln angewandt wurden – entscheidend sei allein, dass das Ergebnis nicht gegen die „Grundwertungen“ des österreichischen Rechts verstoße.
Damit können künftig vermögensrechtliche Streitigkeiten nach Scharia-Regeln abgewickelt werden, solange sie nicht offen dem österreichischen Recht widersprechen. Kritiker warnten sofort: Das öffne Tür und Tor für eine Paralleljustiz mitten in Wien.
Claudia Plakolm: „Staatliches Recht gilt für alle“
Einen Tag nach Bekanntwerden des Urteils nahm Integrationsministerin Claudia Plakolm im exklusiven exxpress-Interview klar Stellung.
Wörtlich sagte Plakolm:
„Wenn es um unser Zusammenleben geht, dann haben wir staatliche Regeln, die gelten und die von allen anerkannt werden müssen, egal welche Religion und ob sie überhaupt einer Religion angehören. Und die Scharia … ist etwas, was nicht mit unserer Verfassung vereinbar ist, auch nicht mit unserer Demokratie … Und deswegen immer das staatliche Gesetz ganz logisch anzuwenden ist.“
Damit positioniert sie sich deutlich gegen jede Form der Sonderbehandlung. Plakolm erinnerte im Gespräch auch an das bereits beschlossene Verbot von Kinderehen und Zwangsehen: Österreich habe hier klare Signale gesetzt, ausländisches Recht dürfe nicht über der Verfassung stehen.
Justizministerin im Fokus – Forderung nach Klarstellung
Plakolm verwies im Interview zudem auf die laufende Arbeit der Justizministerin, die bereits Maßnahmen gesetzt hat, damit ausländisches Recht bei Ehefragen nicht angewandt werden kann. Ähnliche Klarstellungen fordert sie nun auch für Urteile wie jenes aus Wien.
Die Ministerin machte unmissverständlich klar: „Wir haben hier ein klares Wertefundament und dem ist nachzugehen.“
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