Die Islamische Föderation (IF) droht mit rechtlichen Schritten gegen das von der Regierung geplante Kinderkopftuch-Verbot. In ihrer Pressemitteilung vom Donnerstag heißt es: „Die Islamischen Föderationen werden den Gesetzgebungsprozess genauestens beobachten und jeden rechtlichen Schritt unternehmen, um das geplante Gesetz anzufechten“.

Das Gesetz, das sich momentan in Begutachtung befindet, verletze den Gleichheitsgrundsatz und widerspricht dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates, argumentiert die IF. Aus genau diesem Grund hob der Verfassungsgerichtshof das schon einmal im Jahr 2019 unter der türkis/blauen Regierung beschlossene Kopftuchverbot wieder auf.

„Neues Gesetz unterscheidet sich nicht wesentlich von altem"

Die Dreier-Koalition zeigt sich zuversichtlich, dass der Gesetzesentwurf diesmal halten wird, denn: Das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren ist Teil einem umfassenden Maßnahmenpakets, die das Kindeswohl ins Zentrum stellen. Begleitmaßnahmen sind die Stärkung der Selbstbestimmung von Mädchen und Förderung der Burschenarbeit, um sogenannte „Sittenwächter“ zu vermeiden.

Promi-Anwalt Sascha Flatz ist nicht so zuversichtlich, dass das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof standhalten kann. Für den exxpress hat er sich den neuen Gesetzesentwurf angesehen und kommt zum Fazit: „Das neue Gesetz unterscheidet sich nicht wesentlich von dem alten. Leider ist es daher möglich, dass der Verfassungsgerichtshof es wieder aufhebt“.

„Ob der Entwurf hält, weiß niemand"

In dem alten Entwurf der ÖVP/FPÖ-Regierung hieß es etwa: „(…) das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist (…)“. Diesen Abschnitt habe die aktuelle Regierung geändert zu: „(…) das Tragen eines Kopftuches, welches das Haupt als Ausdruck einer ehrkulturellen Verhaltenspflicht verhüllt, im schulischen Kontext untersagt (…)“.

Flatz sagt: „Ob der Entwurf hält, weiß niemand. Es könnte wieder den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Recht auf Religionsfreiheit verletzen, weil es nur eine Religion betrifft. Das ist eine juristische Wertentscheidung“. Das Gericht wäge ab zwischen dem Gleichheitsgrundsatz (die Gleichbehandlung der Religionen), der Religionsfreiheit und dem Kinderschutz. „2020 hat die Argumentation des Gesetzgebers, die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung des Kindes sicherzustellen, nicht ausgereicht“, erklärt der Anwalt.

Anwalt Sascha Flatz hofft, dass das Kopftuch-Verbot kommt.privat

Stärkere Betonung des Kindwohls

Der aktuelle Gesetzesentwurf gründe stärker auf dem Kindeswohl. Zusätzlich sind bis zu drei Gesprächen zwischen Schulleitung, Lehrern und Eltern vorgesehen, bevor es zu einer Strafe kommt. „Im alten Gesetzesentwurf war bei einem Verstoß nur ein Gespräch mit den Eltern vorgesehen und danach konnte die Strafe verhängt werden. Nunmehr sind insgesamt drei Gespräche mit den Eltern und auch dem betroffenen Kind im Gesetz vorgesehen, bevor eine Verwaltungsstrafe verhängt werden kann. Dies wohl aus dem Grund, da der VfGH damals die Aufhebung begründet hatte, dass man bei den Unterdrückern, also den Eltern, ansetzen soll, da es um die Unterdrückung von Mädchen geht“, so der Anwalt.

Er denkt, helfen könne auch der Gesundheitsaspekt, etwa, dass es für Kinder nicht unbedingt gesund sei, bei hohen Temperaturen in ein Tuch eingehüllt zu sein. „Aber es ist schwierig“, gibt Flatz zu.

„Deshalb verteidige ich das Kopftuch-Verbot"

Der Anwalt selbst, der im Jänner Rechtsvertreter jener 13-Jährigen war, die von einer 17-köpfigen multiethnischen Jugendbande mutmaßlich sexuell missbraucht wurde, wünscht sich, dass das Kopftuchverbot hält. „Für mich gibt es überhaupt keinen Grund, warum ein Kind mit einem Kopftuch herumrennen muss“, sagt Flatz. In Frankreich existiert ein ähnliches Gesetz bereits seit 1994. Studien haben gezeigt, dass sich die Wahrscheinlichkeit, dass muslimische Schülerinnen die Matura nicht schaffen, verringert hat.

Abschließend sagt Flatz: „Aus meiner beruflichen Erfahrung mit Migranten kann ich sagen, dass mir immer wieder berichtet wird, dass in Brennpunkt-Schulen tatsächlich Druck auf die Mädchen ausgeübt wird, ein Kopftuch zu tragen. Gerade dagegen würde das neue Gesetz helfen. Deshalb bin ich für die Einführung dieses Gesetzes“.