Die Kritik der Volksanwaltschaft an den Zuständen in Österreichs Gefängnissen ist eindringlich. In ihrem aktuellen Schwerpunktbericht, in welchem durch 17 Besuche die Fälle von 59 Betroffenen erhoben wurden, darunter 13 Frauen und 2 Jugendliche (ausgenommen Maßnahmenvollzug), spricht sie von einer „prekären“ Versorgung psychisch erkrankter Insassen – bei der Pressekonferenz vergangene Woche wurde Dr. Reinhard Klaushofer, Leiter der Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug, noch deutlicher und betont: „Die dauerhaften Versorgungs- und Betreuungslücken im Strafvollzug bedingen systemisch verankerte Menschenrechtsverletzungen im Umgang mit Personen, die einen spezifischen Betreuungs- und Behandlungsbedarf haben.” Volksanwältin Gaby Schwarz wird noch deutlicher: „Seit Jahren macht die Volksanwaltschaft darauf aufmerksam, dass die Versorgung psychisch erkrankter Häftlinge mangelhaft ist. Doch die Warnungen wurden vom Justizministerium ignoriert, während die Anzahl jener Gefangenen steigt.”

Eine darauf folgende Anfrage von exxpress an Justizministerin Anna Sporrer zeigt nun ein brisantes Detail: Das Justizministerium kann nicht sagen, wie viele psychisch kranke Häftlinge es gibt.

Volksanwältin Gaby Schwarz (ÖVP), Kommissions-Leiter Klaushofer und Dr. Reinhard Klaushofer, Leiter der Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug bei der Präsentation des Schwerpunktbericht "Psychisch erkrankte Menschen im Strafvollzug".Volksanwaltschaft/Paul Gruber

Die Lage ist düster

exxpress wollte konkret wissen, wie viele Insassen bereits vor Haftantritt psychisch erkrankt waren – und wie viele erst im Gefängnis entsprechende Probleme entwickeln. Die Antwort aus dem Ministerium fällt knapp aus: Diese Zahlen seien „nicht flächendeckend erhebbar“. Konkret: “Die Anzahl der Insass:innen mit psychischen Erkrankungen und mentalen Beeinträchtigungen, die auch temporär auftreten können, ist nicht flächendeckend erhebbar. Im Rahmen der ärztlichen Zugangsuntersuchung (und folgender Untersuchungen) werden psychische Erkrankungen festgehalten und auf dieser Basis individuell die passenden Vollzugsorte ausgewählt.” Damit fehlen konkrete Daten als Grundlage für eine Reform. Ohne belastbare Daten wird die Einschätzung des Ausmaßes der Krise als auch die Beurteilung, inwiefern die Maßnahmen greifen, schwierig werden,.

Die Missstände sind seit Jahren bekannt. Die Volksanwaltschaft zeichnet in ihrem Bericht ein drastisches Bild der Lage im Strafvollzug. Es fehle an psychiatrischem Fachpersonal, Betroffene würden teils von nicht ausreichend geschultem Personal betreut, und in manchen Fällen komme es zu isolierenden Unterbringungsformen, die eher einem Notbehelf als einer Behandlung gleichkommen. In einzelnen Anstalten stehen nur wenige Stunden psychiatrischer Versorgung einer großen Zahl von Insassen gegenüber. Die Rede ist von systemischen Mängeln mit menschenrechtlicher Dimension.

In der Anfragebeantwortung weits das Justizministerium die Kritik der Volksanwaltschaft nicht zurück und betont, man nehme die Feststellungen „sehr ernst“ und prüfe die angeführten Einzelfälle umgehend. Gleichzeitig verweist das Ressort darauf, dass die Probleme im Strafvollzug über Jahre entstanden seien und nun schrittweise aufgearbeitet würden. Die Verbesserung der Situation psychisch beeinträchtigter Insassen habe „höchste Priorität“.

Maßnahmen ohne messbare Wirkung

Als Beleg nennt das Ministerium eine Reihe bereits gesetzter Maßnahmen seit dem Amtsantritt von Justizministerin Anna Sporrer, darunter den Ausbau psychiatrischer Strukturen, zusätzliche Fachstellen sowie verstärkte Kooperationen mit spezialisierten Kliniken. Bereits nach dem tödlichen Vorfall in der Justizanstalt Hirtenberg wurde zudem eine externe Expertenkommission eingesetzt, die strukturelle Mängel im Strafvollzug systematisch untersuchen soll. Ein zentrales Problem sieht das Ressort darüber hinaus darin, dass zunehmend Personen im Strafvollzug landen, die eigentlich primär eine Behandlung im Gesundheitssystem benötigen.