Jetzt wird alles offengelegt: Der Rechnungshof (RH) hat in Bezug auf die Social-Media-Accounts von Beamtenminister Werner Kogler, Justizministerin Alma Zadić (beide Grüne) und dem Wiener Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS) unzulässige Spenden festgestellt. Dabei wurden parteipolitische Zwecke mit Informationen über die amtliche Tätigkeit vermischt. Aus diesem Grund wurden Meldungen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) erstattet, der über mögliche Strafen entscheiden wird.

Der RH hebt in einer Mitteilung zum Rechenschaftsbericht der Grünen für das Jahr 2022 hervor, dass im Zusammenhang mit den Social-Media-Aktivitäten von Politikern “Abgrenzungsfragen” auftreten, die potenzielle Interessenskonflikte betreffen. Es geht letztlich darum, wo die Tätigkeiten eines Regierungsmitglieds aufhören und persönliche oder parteipolitische Engagements beginnen. Da es dafür keine klaren Regelungen gibt, wird der UPTS eingeschaltet.

Zadić und Kogler aufgeflogen

Im Fall von Alma Zadić bezieht sich die Kritik des Rechnungshofs auf ihren offiziellen Instagram-Account als Justizministerin. Im Jahr 2022 wurden dort 14 Beiträge veröffentlicht, die laut RH “keine Informationen über die Arbeit der Justizministerin bieten, sondern deutlich parteipolitische Inhalte enthalten und somit einen Werbewert für die Partei darstellen”. Beispiele hierfür sind Posts über den Bundeskongress der Grünen oder die “grüne Doppelspitze” in Tirol im Rahmen der Landtagswahlen. Insgesamt hätten diese Beiträge als Spenden in Höhe von 1.400 Euro (100 Euro pro Beitrag) gewertet werden müssen.

Bei den Social-Media-Accounts von Werner Kogler waren die Grünen als Medieninhaber angegeben. Auf diesen Accounts wurden zudem zahlreiche Beiträge veröffentlicht, die Kogler in seiner Funktion als Regierungsmitglied und Bundesminister präsentierten. Das Beamtenministerium hat für die Mitbetreuung der parteipolitischen Social-Media-Accounts Koglers Personal- und Sachkosten von fast 58.000 Euro aufgewendet, die von der Partei nicht erstattet wurden. Der Rechnungshof sieht hierin unzulässige Spenden des Ministeriums an die Grünen.

Christoph Wiederkehr (NEOS).APA/GEORG HOCHMUTH

Auch NEOS im Visier

Der Rechnungshof (RH) sieht im Fall von Christoph Wiederkehr ähnliche Probleme. Auch hier waren die NEOS beziehungsweise Wiederkehr selbst als Medieninhaber der Social-Media-Accounts eingetragen. Im Jahr 2022 hat die Stadt für die Mitbetreuung dieser Accounts Personal- und Sachkosten in Höhe von nahezu 71.000 Euro aufgewendet, die von der Partei nicht erstattet wurden. Dadurch haben die NEOS einerseits öffentliche Ressourcen für ihre eigenen Medien genutzt und andererseits durch die Veröffentlichung städtischer Beiträge einen Werbewert für die Partei geschaffen, während der Informationsgehalt über die Regierungsarbeit in den Hintergrund trat. Der RH identifiziert daher eine unzulässige Spende der Stadt an die NEOS. Zusätzlich wurde eine weitere Mitteilung an den UPTS hinsichtlich Kosten für eine Umfrage bei einem Marktforschungsunternehmen in Höhe von rund 21.000 Euro gemacht. Diese Kosten wurden vom NEOS-Landtagsklub Steiermark getragen, hätten jedoch aus Sicht des RH von der Partei selbst beglichen werden müssen.

Dominik Wlazny (Bierpartei).APA/MAX SLOVENCIK

Auch die Bierpartei erhielt eine Meldung an den UPTS. Diese bezieht sich auf den Verkauf von Werbeartikeln der Bierpartei im Webshop der Band Turbobier, deren Frontmann Dominik Wlazny der Parteichef ist. Der RH sieht hierin eine Werbemaßnahme für die Bierpartei, obwohl die Kosten der Verkaufsplattform von einem Unternehmen übernommen wurden. Aufgrund fehlender Unterlagen schätzte der Rechnungshof die Kosten auf etwa 17.600 Euro und betrachtet dies als unzulässige Spende. (APA/red)