Regierung präsentiert Krisensicherheitsgesetz: Das sind die Eckpunkte
Das jetzige Krisenmanagement stammt aus dem Tschernobyl-Jahr 1986. Nach drei Jahren Corona und im Schatten des Ukraine-Krieges hat die Regierung nun ein neues Krisensicherheitsgesetz präsentiert. Die Herzstücke: ein neues Lagezentrum, ein Krisenkoordinator, Definition von “Krise”.
Wichtigster Punkt der Neuaufstellung des Gesetzes ist die Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministerium. Auf mehr als zweitausend Quadratmetern soll in diesem Zentrum ein ständiges Monitoring der Entwicklung in zentralen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit oder Energie betrieben werden und die gleichzeitige Bewältigung von bis zu drei Krisen möglich sein. Auch ein modernes Medienzentrum soll zur transparenten Kommunikation der Öffentlichkeit eingerichtet werden.
Auch Koordinator der Nachrichtendienste geplant
Ein zentrales Ziel des Vorhabens ist es, mit rechtlichen Klarstellungen die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf Bundesebene zu verbessern. So soll erstmals eine einheitliche Definition des Krisenfalls auf Bundesebene und der damit verbundenen Gremien und Prozesse festgelegt werden. Es wird zudem ein Regierungskoordinator für Krisenvorsorge im Bundeskanzleramt eingerichtet, der die bestmögliche Vorbereitung auf verschiedene Krisenszenarien sicherstellen soll. Aufgrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine wird auch erstmals ein im Kanzleramt angesiedelter Koordinator der Nachrichtendienste installiert.
Mehr Befugnisse für Bundesheer
Das Gesetz soll zudem eine effiziente Kooperation und gemeinsame Arbeit zwischen Bund, Länder, Gemeinden und NGOs sicherstellen. Vorgesehen sind etwa rechtliche Klarstellungen im Hinblick auf Befugnisse, Informationsübermittlungen, die Erhöhung der gesamtstaatlichen Resilienz sowie das Treffen frühzeitiger Vorsorgemaßnahmen.
Auch das Wehrgesetz und die Bundesverfassung sollen angepasst werden. Dabei geht es um die Erweiterung des Assistenzbereichs des Bundesheeres. Dieser soll künftig neben Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs auch den Krisenfall umfassen.
Seit Tschernobyl Krisenmanagement beim Bundeskanzleramt
Das Gesetz soll nun begutachtet und im Frühjahr dem Parlament zugewiesen werden. Nach dem Beschluss wird der Regierungskoordinator und ein Stellvertreter (=Nachrichtendienstkoordinator) durch das Bundeskanzleramt ausgeschrieben.
Das derzeitige Krisenmanagement stammt aus dem Jahr 1986. Damals wurde nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ein staatliches Krisenmanagement beim Bundeskanzleramt eingerichtet. Seit Mai 2003 – nach dem Jahrhundert-Hochwasser – obliegen die Koordination des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) und die internationale Katastrophenhilfe dem Innenministerium.
Änderung im Meldegesetz
Zusätzlich zum neuen Gesetz wurde auch das Meldegesetz geändert. Die Änderungen im Meldegesetz sollen sicherstellen, dass in Krisenfällen eine Verknüpfungsanfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) möglich ist. Damit kann nicht nur nach einem Namen gesucht werden, sondern auch nach anderen Suchkriterien.
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