Asyl-Bewerbern, die bereits in einem anderen EU-Land registriert wurden, sollen in Deutschland die Sozialleistungen komplett gestrichen bekommen – es soll lediglich noch Geld zur Verfügung gestellt werden, um in das Land zurückzureisen, in dem sie bereits registriert sind und Anspruch auf Unterstützung haben. Grundlage ist die sogenannte “Dublin”-Verordnung, die festlegt, dass ein Asyl-Antrag in dem Land geprüft werden muss, in dem der Antrag zuerst gestellt worden ist – diese findet in der Praxis aber kaum Anwendung.

“Ich meine, dass wir die Sozialleistungen bei diesen Fällen auf die Finanzierung der Rückkehrkosten beschränken könnten”, sagte FDP-Justizminister Marco Buschmann der “Welt. Der Plan sei “sicherlich umstritten”, dennoch müsse die Ampel-Koalition “an diese Pull-Faktoren weiter ran, die aktuell zu viele Menschen auf irregulärem Wege zu uns locken”, so Buschmann weiter zu der Zeitung.

FDP-Justizminister Marco BuschmannGETTYIMAGES/Thierry Monasse/Kontributor

Riesen-Mehrheit für den Vorschlag

Die übergroße Mehrheit unterstützt den Vorschlag, wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa im Auftrag von “NIUS” zeigt: 70 Prozent der Befragten stimmen dem FDP-Vorstoß zu, 16 Prozent stehen dem Vorhaben kritisch gegenüber. Weitere 15 Prozent machten keine Angaben.

NIUS/NIUS

In den anderen Ampel-Fraktionen steht man der Idee reserviert gegenüber: Die SPD wollen den Vorschlag “selbstverständlich ergebnisoffen ansehen”. Die Grünen sehen wegen der geltenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs keine Möglichkeit für eine Reduzierung der Leistungen.

Asylrechtsexperte: Streichungen sind ab 2026 möglich

Der Konstanzer Asylrechtsexperten Daniel Thym widerspricht der Auslegung der Grünen: Durch das neue EU-Asylrecht sei es ab 2026 sehr wohl rechtlich möglich, sämtliche Sozialleistungen zu streichen und sich auf die “Reisebeihilfe für die Rückkehr”, wie es der Experte nennt, zu beschränken.