Rettungsschwimmer-Verband verschärft Regeln: Droht AfD-Unterstützern der Rauswurf?
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutschlands größter Rettungsschwimmerverband, zieht die Zügel an. Nach einem Vorstoß aus Württemberg können AfD-Unterstützer künftig ausgeschlossen werden. Brisant: Der neue Text nennt zwar keine Partei, zielt laut Darstellung aber klar in diese Richtung.
Ein Rettungsschwimmer-Verband verschärft seine Regeln – und löst damit eine Debatte über Politik und Mitgliedschaft aus.IMAGO/epd
Es geht um Ehrenamt und Spenden – und plötzlich um Parteipolitik: Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), die als weltweit größte Wasserrettungsorganisation gilt, hat ihre Bundessatzung verschärft. Demnach kann künftig jeder ausgeschlossen werden, der Parteien oder Organisationen aktiv unterstützt, deren Ziele nicht mit den Vereinsgrundsätzen vereinbar sind. Auslöser ist eine ähnliche Regelung in Württemberg, die seit September gilt und durch einen Zusatz die AfD besonders klar ins Visier rückt, wie APOLLO NEWS berichtet.
Neue Satzung: Mitgliedschaft kann verwehrt oder beendet werden
Den Anfang machte im September der Landesverband Württemberg: Dort trat eine geänderte Satzung in Kraft, die darauf abzielt, aktive Unterstützer der AfD von der Mitgliedschaft auszuschließen. Dieses Vorgehen stieß auf massive Kritik.
Nun zieht der Bundesverband nach. Bereits im November beschloss der von Präsidentin Ute Vogt geführte Verband eine entsprechende Satzungsänderung. Der genaue Wortlaut blieb zunächst unter Verschluss. Im Vereinsregister ist die geänderte Satzung noch nicht veröffentlicht und auf Anfragen von Apollo News hat die Organisation nicht geantwortet. Erst einem Spender, der kritisch nachfragte, wurden die konkreten Änderungen mitgeteilt. Kernpunkt ist, dass der Vereinszweck erweitert wird. Der bisherige Satz „Die DLRG tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen“ wird um die Worte „und duldet dies weder in ihren Gliederungen noch bei ihren Mitgliedern“ ergänzt.
Zusätzlich kommt ein neuer Absatz zur Mitgliedschaft hinzu: „Mitglied kann nicht werden oder sein, wer öffentlich Handlungen begeht, die mit den Grundsätzen der Satzung, insbesondere § 2 Abs. 5, unvereinbar sind. Mitglied kann auch nicht werden oder sein, wer Organisationen, Vereinigungen oder Parteien aktiv unterstützt, deren Ziele in Wort oder Tat mit § 2 Abs. 5 unvereinbar sind.“
AfD nicht genannt – doch die Stoßrichtung ist brisant
Die Bundesformulierung entspricht nahezu wortgleich der umstrittenen Änderung aus Württemberg. Der entscheidende Unterschied ist, dass dort zusätzlich steht, dass aktive Unterstützung „insbesondere dann“ nicht vereinbar sei, „wenn sie im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg aufgeführt ist“.
Da die AfD in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und des Landes Baden-Württemberg aufgeführt wird, zielt die württembergische Regelung offensichtlich auf diese Partei ab. Der Bundesverband verzichtet (nach dem bisher bekannten Wortlaut) auf diese Konkretisierung und wirkt damit „subtiler“. Die Stoßrichtung ist jedoch „ganz offensichtlich dieselbe“.
Präsidentin Vogt: „Ihr passt nicht zur DLRG“
Im Sportausschuss des Bundestags verteidigte die ehemalige SPD-Politikerin und DLRG-Präsidentin Ute Vogt die Satzungsverschärfung. Die Organisation müsse die Möglichkeit haben, Personen auszuschließen, die nicht zu ihren Werten stehen.
Die Brisanz dabei ist, dass deutschlandweit alle Mitglieder einer Organisation betroffen sind, die laut eigener Darstellung auf ehrenamtliches Engagement setzt und von Spenden sowie staatlicher Förderung lebt. Damit rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie politisch ein Rettungsschwimmverband sein darf und ob eine solche Satzung am Ende vor allem ein Signal gegen bestimmte politische Lager ist.
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