Rund 40 Millionen Euro für die WHO – und viele offene Fragen
Eine parlamentarische Anfrage legt die Höhe der österreichischen WHO-Beiträge seit 2015 offen. Während finanzielle Daten genannt werden, bleiben Fragen zu Transparenz, Einfluss privater Geldgeber und institutioneller Kontrolle offen.
Einmal mehr liegt die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Marie-Christin Giuliani-Sterrer (FPÖ) vor – und einmal mehr bleibt der Eindruck zurück, dass zentrale Fragen nur am Rand oder gar nicht beantwortet werden. “Die aktuellen Beantwortungen unserer Anfrage durch die Ministerien zeigt wieder einmal mit welcher Überheblichkeit diese Regierung die Bedürfnisse und Sorgen der österreichischen Bevölkerung übergeht.”, so Giuliani-Sterrer gegenüber dem exxpress. Die Antworten wirken dünn, ausweichend, stellenweise formal korrekt, inhaltlich jedoch wenig aufschlussreich. Dennoch wird zumindest eine Zahl nun klar: Österreich hat in den Jahren 2015 bis 2025 rund 40 Millionen Euro an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) überwiesen.
40 Millionen Euro – und viele offene Fragen
Konkret belaufen sich die österreichischen Pflichtbeiträge zur WHO zwischen 2015 und 2025 auf etwas mehr als 35 Millionen Euro, hinzu kommen freiwillige Zahlungen in Höhe von 4,66 Millionen Euro. In Summe ergibt das knapp 40 Millionen Euro. Ab den kommenden Jahren wird dieser Betrag weiter steigen. Hintergrund ist ein Beschluss der Weltgesundheitsversammlung, der eine schrittweise Anhebung der verpflichtenden Mitgliedsbeiträge vorsieht. Ziel ist es, den Anteil der Pflichtbeiträge bis spätestens 2030/31 auf 50 Prozent des WHO-Basisbudgets zu erhöhen. Der erste Anhebungsschritt erfolgte bereits mit dem Programmhaushalt 2024–2025, der nächste mit 2026–2027.
Während die finanziellen Verpflichtungen Österreichs damit klar beziffert sind, bleiben zahlreiche inhaltliche Fragen unbeantwortet.
WHO, Gates-Stiftung und Transparenz
Die WHO stand in den vergangenen Jahren immer wieder in der Kritik. Intransparente Finanzierungsstrukturen, eine starke Abhängigkeit von zweckgebundenen Beiträgen privater Großspender und mögliche Interessenskonflikte wurden wiederholt thematisiert. In der Anfrage wurde daher explizit nach dem Einfluss privater Geldgeber – insbesondere der Gates-Stiftung – auf Programmauswahl und Arbeitsweise der WHO gefragt.
Eine inhaltliche Bewertung dieses Einflusses nimmt die zuständige Bundesministerin Schumann nicht vor. Stattdessen verweist sie darauf, dass die Arbeitsprogramme von den WHO-Mitgliedstaaten beschlossen würden und Spender diese Programme mit zweckgewidmeten Beiträgen finanziell unterstützen könnten. Ob der Bundesregierung konkrete Informationen über Einflussnahmen vorliegen, bleibt offen.
Auf die spezifische Nachfrage nach Verhandlungen zur Stärkung der WHO-Unabhängigkeit verweist Ministerin Schumann lediglich auf das 2016 beschlossene Regelwerk FENSA (Framework of Engagement with Non-State Actors). Doch was offiziell als Schutz vor Interessenskonflikten dient, ordnet M.C. als „einfache Ausrede” ein, um so „jegliche Verantwortung von sich weisen” zu können. Gegenüber dem exxpress sagt sie weiter: „Dabei ist FENSA extrem problematisch, da sie der Gates-Stiftung erst die Möglichkeit eröffnet hat, offiziell einbezogen zu werden. Sie ist damit selbst die Ausnahme der Regelung, für die sie garantieren sollte. Also das Gegenteil des Zwecks dieser Regelung.“
Pandemievertrag und internationale Gesundheitsvorschrften
Auch bei den Verhandlungen zum WHO-Pandemievertrag und den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) setzt das Ministerium auf eine rein prozessuale Argumentation. Schumann betont in ihrer Beantwortung, dass diese Prozesse ausschließlich von den 194 Mitgliedstaaten geführt würden und diese somit „alleine für die Inhalte verantwortlich“ seien.
Doch hinter dieser formalen Fassade sehen Experten, so M.C. Giuliani-Sterrer etwas anderes: „Die Änderungen seien als Staatsvertrag zu behandeln und bedürften daher der Genehmigung des österreichischen Parlaments; der Einspruch soll zurückgenommen werden, sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist („keine inhaltliche Ablehnung“). Das ist an sich schon verfassungwidrig, da es nur dem Nationalrat zusteht, über Genehmigungen von Staatsverträgen zu entscheiden.”
Auch Fragen zu konkreten WHO-Projekten mit österreichischer Beteiligung, die durch private Stiftungen finanziert wurden, bleiben unbeantwortet. Statt auf Projekte oder Einflussstrukturen einzugehen, verweist die Anfragebeantwortung erneut lediglich auf die österreichischen Beitragszahlungen an die WHO. Die eigentliche Fragestellung wird damit umgangen.
Die Anfragebeantwortung bleibt damit in zentralen Punkten vage. Mehrere Fragen nach konkreten Bewertungen, Risiken und Einflussstrukturen werden nicht inhaltlich beantwortet, sondern auf formale Zuständigkeiten oder bestehende Verfahren verwiesen. Eine eigenständige Einordnung der angesprochenen Problemlagen durch die Bundesregierung erfolgt nicht.
Kommentare